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Heilpraktiker Praxis eröffnen

Starthilfe Beratung - Heilpraktiker Praxis eröffnen

Der Beruf des Heilpraktikers bekommt immer mehr Bedeutung. Daher stellt sich für die, die den Beruf bereits erlernt haben, die Frage, ob sie selbst eine Heilpraktiker Praxis eröffnen wollen. Es gibt allerdings einige Punkte, die hierbei beachtet werden müssen. Im Folgenden gehen wir auf die Frage ein, ob Privatpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Außerdem nennen wir alle Voraussetzungen für die Eröffnung einer Praxis, gehen auf die Kassenzulassung ein und erklären Bedeutendes zur Standortwahl und Personalplanung. Zudem klären wir Fragen zur Rechtsform und Steuern, erörtern Marketingstrategien und erklären den Businessplan. Zum Schluss beantworten wir noch ein paar häufig gestellte Fragen zum Thema.

Heilpraktiker Praxis eröffnen Voraussetzungen

Natürlich ist der Erfolg stark von der Persönlichkeit des Gründers abhängig. Deshalb wird empfohlen, sich seiner persönlichen Stärken und Schwächen bewusst zu sein und dem Praxis-Alltag objektiv ins Auge zu blicken: Ist man risikobereit oder geht man lieber auf Nummer sicher? Wie wird mit unvorhersehbaren Ereignissen umgegangen? Ist man ein lösungsorientierter Mensch? Wie kritikfähig ist man? Es gibt mehrere Eigenschaften und Fähigkeiten, die von einem gefordert werden, wenn man sich selbstständig macht.

Es ist essenziell selbstsicher zu sein und seine Fähigkeiten kompetent kommunizieren zu können. Auch Verhandlungsgeschick und Souveränität im Umgang mit den Patienten sind hilfreiche Softskills. Beim Vorhandensein einer Familie, sollte diese mit hinter dem Vorhaben stehen, denn gerade in der Anfangszeit wird weniger Zeit und Muße für gemeinsame Freizeit übrig bleiben. Neben der fachlichen und persönlichen Eignung macht es Sinn sich auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen, damit ein Überblick über die Finanzen behalten werden kann und die notwendigen Schritte eingeleitet werden können, um rentabel zu wirtschaften. Falls die eigenen Qualifikationen und Kenntnisse nicht ausreichend sind, ist es ratsam nicht zu zögern, sich externe Hilfe zu suchen.

Neben all diesen Qualifikationen ist noch die abgeschlossene Heilpraktikerausbildung von Nöten und es ist auch von Vorteil, wenn schon Berufserfahrung vorhanden ist. Am Ende der Ausbildung steht dann noch die amtsärztliche Überprüfung, welche zweimal pro Jahr zu wiederholen ist.

Zusammengefasst wird folgendes benötigt:

  • Eine abgeschlossene Heilpraktikerausbildung
  • Objektivität im Hinblick auf den Praxisalltag
  • Bewusstsein über eigene Schwächen und Stärken
  • Selbstsicherheit und die Fähigkeit kompetent zu kommunizieren
  • Verhandlungsgeschick und Souveränität im Umgang mit Patienten
  • Bei Vorhandensein einer Familie, deren Unterstützung
  • Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Berufserfahrung

Privatpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens?

Beim Wunsch nach einer eigenen Praxis stellt sich zunächst einmal die Frage, ob eine Privatpraxis oder eine Gemeinschaftspraxis gegründet werden soll. Aber auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens ist eine Option. Dies bietet den Vorteil, dass vom bestehenden Kundenstamm und dem eingespielten Team profitieren werden kann. Da Unternehmen häufig Probleme haben, eine Nachfolge zu finden, macht es Sinn sich in seinem Netzwerk und an seinem Standort umzuhören. Statt der Übernahme eines bestehenden Unternehmens ist es auch möglich sich tätig an einer etablierten Praxis zu beteiligen oder ein Franchisenehmer zu werden. Der Vorteil einer Gemeinschaftspraxis besteht darin, dass alle Beteiligten ihr Know-how, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten mit einbringen können.

Ist eine Kassenzulassung möglich? 

Heilpraktiker müssen sich die Frage nach der Kassenzulassung nicht stellen. Denn ihre Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Da aber nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollte evtl. der Kostenträger befragt werden.

Auch osteopathische Behandlungen zählen nicht zu offiziellen Kassenleistungen, da ihre Wirksamkeit bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist. Dennoch beteiligen sich zahlreiche Krankenkassen an den Kosten, die zwischen 60 und 120 Euro pro Sitzung liegen. Die Grundlage für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung ärztlich verordnet wurde und durch einen von der Kasse anerkannten Osteopathen erfolgt.

Belangvoll ist, dass bei dem Verzicht auf die Kassenzulassung die Standortwahl eine größere Bedeutung bekommt. Zu berücksichtigen ist die örtliche Kaufkraft und die mögliche Anzahl privatversicherter und selbstzahlender Personen im direkten Umfeld.

Standortwahl

Bei der Standortwahl gibt es einige Dinge zu beachten. Beim Einzugsgebiet darf von einem Radius von drei bis fünf Kilometern ausgegangen werden. In diesem Radius muss als Heilpraktiker auf eine hohe Kaufkraft geachtet werden. Des Weiteren sind der Altersdurchschnitt und auch die Konkurrenz bedeutsame Faktoren, die im Sinn bleiben sollten. Um eine Nische zu finden, macht es Sinn zu recherchieren, ob bei Konkurrenten in der Nähe vielleicht ein bestimmtes Angebot fehlt, das angeboten werden kann, um sich durchzusetzen.

Zu bedenken ist, dass der Kunde nicht nur die Behandlung bewertet, sondern das gesamte Ereignis mit Terminvereinbarung, Anfahrt, Empfang, Wartebereich, Behandlung und schlussendlich der Verabschiedung. Aus diesem Grund ist es von Bedeutung nicht nur darauf zu achten, dass die eigene Praxis gut erreichbar ist, sondern auch darauf, dass die Praxisräume ansprechend und professionell gestaltet sind. Sollten sich Krankenhäuser, Ärzte oder Alten- und Pflegeheime in der Nähe befinden, so kann sich dies positiv auf die Umsätze auswirken. Hier ist es ratsam frühzeitig vorstellig zu werden und um eine Kooperation zu bitten. Auch die Laufzeit des Mietvertrages sollte ausreichend lang sein, damit ein bereits etablierter Standort nicht aufgegeben werden muss.

Personalplanung

Die Überlegung zu Beginn ist am Besten, welche Aufgaben selbst erledigen werden können und welche an externe Dienstleister oder Angestellte abgeben werden sollen, denn Effizienz ist von Bedeutung. Kommt es zu Aufgaben wie Abrechnung, Buchhaltung und Steuerangelegenheiten, so kann ein Steuerbüro diese meist schneller erledigen als man selbst. Beim Marketing kann es auch ratsam sein, sich externe Hilfe zu holen, um das beste Ergebnis zu erzielen. Des Weiteren ist eine Vertretungsregelung belangreich, da jeder mal krank wird oder in den Urlaub fahren möchte. Wenn kein Personal gewünscht sein sollte, so kann es von Vorteil sein, mit einem freiberuflichen Therapeuten zusammenzuarbeiten, der dann im Notfall die Vertretung übernimmt. Personal einzustellen, sollte immer gut geplant sein, da hiermit auch immer eine große Verantwortung einhergeht. Wir empfehlen, ein kompetentes Team aufzubauen, das sich von den Stärken her gegenseitig ergänzt.

Rechtsformen

Eine weitere Frage, die vor der Gründung zu klären ist, ist die der Rechtsform. Hier gibt es die Möglichkeit, eine GbR, ein Einzelunternehmen, eine GmbH, eine Praxisgemeinschaft oder eine Partnergesellschaft zu wählen.

Die GbR und das Einzelunternehmen haben den Vorteil, dass sie unbürokratisch und einfach zu gründen sind. Hier wird allerdings mit dem gesamten privaten und gesellschaftlichen Vermögen gehaftet. Bei der GmbH im Gegensatz hierzu ist die Haftung auf das Stammkapital von mindestens 25.000 € beschränkt. Dieses wird eingebracht, um die Kapitalgesellschaft zu gründen. Ein Nachteil hierbei ist, dass der Verwaltungsaufwand sowohl bei der Gründung, als auch im späteren Betrieb hoch ist. Einige Gründer entscheiden sich dazu, mit einem Einzelunternehmen zu starten und dieses später in eine GmbH umzuwandeln. Diese Vorgehensweise kann vorteilhaft sein.

Aber auch die Praxisgemeinschaft bringt Vorteile mit sich. Sie ist die einfachste Form der Kooperation und bringt die geringsten juristischen Folgen mit sich. Hierbei agiert jede einzelne therapierende Person eigenständig. Ausschließlich die Anmietung und Nutzung der Praxisräume erfolgt gemeinschaftlich und eventuell werden gemeinsam Mitarbeiter beschäftigt. Allerdings handelt es sich rechtlich gesehen um getrennte Einzelpraxen.

Vorteil der Partnergesellschaft ist, dass sie nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Dieser Zusammenschluss von Freiberuflern muss lediglich ins Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden. Des Weiteren wird für die Gründung ein Partnerschaftsvertrag benötigt. Es ist in diesem Fall zwar möglich eine Haftungsbegrenzung vorzunehmen, jedoch haften die Partner grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen.

Steuern und Art der Tätigkeit

Ein Vorteil ist, dass Heilbehandlungen im Kontext der Humanmedizin grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind. Beim Verkauf von Heilmitteltn auf eigene Rechnung, agiert man allerdings gewerblich und muss daher auch gegebenenfalls Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Auch für das Behandeln von Patienten ohne konkrete ärztliche Indikation ist es womöglich notwendig Umsatzsteuer zu verlangen und auch abzuführen. Hierzu ist noch zu erwähnen, dass Behandlungen im Nachgang zu einer ärztlichen Verordnung seit 2012 umsatzsteuerpflichtig sind. Mit einem Heilpraktiker Abschluss sind diese allerdings wieder umsatzsteuerfrei.

Ob das Finanzamt einen als Freiberufler oder Gewerbetreibenden einstuft, ist abhängig vom Tätigkeitsbereich und außerdem steuerlich relevant. Freiberufler müssen nämlich keine Gewerbesteuer zahlen und können ihre Gewinnermittlung für die Steuererklärung in einer einfachen “Einnahmen-Überschuss-Rechnung” erstellen. Im Gegensatz hierzu steht die Bilanz, welche wesentlich aufwendiger in der Erarbeitung ist. Außerdem ist es erforderlich als Gewerbetreibender Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer zu sein. Meistens gelten Heilpraktiker jedoch als Freiberufler. Sollte allerdings eine zweite Praxis mit mehr als drei Mitarbeitern eröffnet, Therapiematerialien verkauft, ein fachfremder Freiberufler eingestellt oder ein Gewerbetreibender als Mit-Gesellschafter beteiligt werden, so kann es auch zu einer Einstufung als Gewerbetreibender kommen. Zu diesem Thema lohnt es sich bereits im Vorfeld der Gründung Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen.

Marketing

Marketing ist bedeutend, um deine potenziellen Kunden zu erreichen und deinen Kundenstamm so zu erweitern. Um Werbung effizient einzusetzen, ist ein gutes Marketingkonzept unentbehrlich. Zudem kommt die Frage, wer die potenziellen Kunden überhaupt sind. Um eine Geschäftsidentität aufzubauen, sind eine Corporate-Identity und ein Corporate-Design von Vorteil. Um diese zu schaffen, ist es von Belang gemeinsam mit einem Experten ein Logo sowie Briefpapier, Rechnungsbögen, Gruß-, Visitenkarten, Flyer und andere Werbemittel zu entwickeln.

Neben der Printwerbung ist es auch elementar, dass man online gefunden werden kann. Eine professionell entwickelte Webseite ist hierfür von Vorteil. Hierauf werden bestenfalls sowohl der Unternehmer als auch dessen Leistungen präsentiert. Außerdem ist es von Vorteil ein Google My Business Profil zu erstellen, um auch auf Google für seine Patienten sichtbar zu werden. Danach ist die Frage zu stellen, ob zu den eigenen Kunden eher klassisches oder digitales Marketing passt. Beim digitalen Marketing kann dies das Einrichten und Pflegen von Social-Media-Accounts sein oder das Versenden eines E-Mail-Newsletters. Klassisches Marketing wären zum Beispiel Zeitungsanzeigen, Plakate, Neujahrsgrüße oder Briefe beziehungsweise Postkarten zu den Praxisangeboten.

Es ist allerdings zu beachten, dass bei Heilberufen gesetzliche Einschränkungen bestehen. Zum Beispiel ist es verboten damit zu werben, dass die Patienten-Zuzahlung für Heilleistungen übernommen wird. Des Weiteren sind Fotos nicht erlaubt, die einen in Berufsbekleidung bei der Behandlung mit Patienten zeigen. Die beste Werbung für deine Praxis bleibt immer noch ein guter Service. Besonders in Zeiten von Online-Bewertungen sind zufriedene Kunden elementar, um langfristig im Geschäft zu bleiben.

Businessplan Heilpraktiker

Einen guten Businessplan im Vorfeld der Gründung zu erstellen bringt Vorteile mit sich. Es müssen nämlich Investitionen getätigt werden, um die Praxis einzurichten. Hierzu zählen Baumaßnahmen, aber auch das Anschaffen von notwendigen Gerätschaften. Hinzu kommen laufende Kosten, wie zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Kosten für Werbung und Mitarbeiterkosten. Da in der Finanzplanung des Businessplans all diese Dinge beachtet werden, ist es ratsam, einen solchen zu erstellen. Es kann Sinn machen, sich hierbei Hilfe in Form eines Gründercoachings zu holen.

Falls bei der Finanzierung noch Fragen offen sein sollten, ist es möglich, sich auch über Existenzgründerkredite in seinem Bundesland zu informieren. Hier sind die Konditionen besonders günstig. Ein tragfähiger Businessplan ist für einen solchen Kredit zwingend notwendig. Im Businessplan geht es nicht nur um die Finanzplanung, sondern auch um das Geschäftskonzept und eine Markt- und Konkurrenzanalyse. Das ist für jeden von Vorteil. Denn mit einem soliden Businessplan wird es einfacher Lücken und Schwachstellen des eigenen Konzepts frühzeitig zu erkennen und zu schließen. So steht man noch mehr hinter seinem Konzept und ist bereit für die Gründung.

FAQ´s

Welche Rechtsform als Heilpraktiker?

Als Heilpraktiker kann man verschiedene Rechtsformen wählen. Hierzu zählen die GbR, das Einzelunternehmen, die GmbH, die Praxisgemeinschaft und die Partnergesellschaft. Jede dieser Rechtsformen bietet Vor- und Nachteile.

Ist ein Heilpraktiker Freiberufler?

Ein Heilpraktiker kann ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender sein. Die Einstufung hierzu ist abhängig vom Tätigkeitsbereich und wird vom Finanzamt vorgenommen.

Was benötigt ein Heilpraktiker?

Ein Heilpraktiker benötigt zum Antritt seiner Ausbildung, die abgeschlossen sein muss, mindestens einen Hauptschulabschluss. Des Weiteren muss er mindestens 25 Jahre alt sein und benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis und eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Was verdient ein Heilpraktiker mit eigener Praxis?

Als Heilpraktiker ist ein Stundenlohn von 40 € üblich. Dieser hängt auch von der bereits vorhandenen Berufserfahrung ab. Wer mehr arbeitet, verdient auch mehr. So kann das Gehalt eines Heilpraktikers zwischen 1.500 € und 5.000 € monatlich liegen.

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