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Agentur für Arbeit · § 93 SGB III

Gründungszuschuss beantragen: dein Weg in die Selbstständigkeit

Du möchtest dich selbstständig machen und dabei den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit nutzen? Auf dieser Seite erfährst du alles, was du wissen musst: Voraussetzungen, Ablauf, Unterlagen, die zwei Phasen der Förderung und typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest.

Die Starthilfe hat bereits zahlreichen Gründerinnen und Gründern geholfen, ihren Antrag erfolgreich vorzubereiten, mit einer Erfolgsquote von über 98 %.

  • AZAV-zertifizierter Bildungsträger
  • Bundesweit, online oder vor Ort
  • Über AVGS oft zu 100 % gefördert

Gründungszuschuss auf einen Blick

Was ist es?
Staatliche Förderung der Agentur für Arbeit für den Start in die Selbstständigkeit
Für wen?
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit ALG-I-Anspruch
Wo beantragen?
bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, nicht bei der Starthilfe
Phase 1
dein ungekürztes ALG I plus 300 € Pauschale monatlich, 6 Monate lang
Phase 2
300 € Pauschale monatlich ohne ALG I, 9 Monate, auf Antrag und mit Nachweis der Geschäftstätigkeit
Rechtsanspruch
nein, es ist eine Ermessensleistung
Wichtigste Unterlage
ein überzeugender Businessplan mit Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung plus fachkundiger Stellungnahme
Rückzahlung
keine, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss, umgangssprachlich auch Gründerzuschuss oder Existenzgründerzuschuss genannt, ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit nach § 93 SGB III. Er soll dir den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine hauptberufliche Selbstständigkeit erleichtern.

Wichtig zu verstehen: Der Gründungszuschuss ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden. Er sichert deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung in der Anfangsphase. Auch wenn du die Selbstständigkeit schnell wieder aufgibst, musst du nichts zurückzahlen.

WichtigEs gibt keinen Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall nach Ermessen. Genau deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung so wichtig, und genau dabei unterstützen wir dich kostenfrei.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Die Grundvoraussetzungen

Person füllt Formular zur Gewerbeanmeldung aus

Wer ist ausgeschlossen?

ExpertentippViele Anträge scheitern schon daran, dass der Restanspruch zu knapp ist. Prüfe deinen ALG-I-Bescheid genau und starte den Prozess rechtzeitig. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob du alle Voraussetzungen erfüllst.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?

Die Förderung läuft in zwei Phasen. Die erste bekommst du mit dem Grundantrag, die zweite musst du gesondert beantragen.

  • Phase 1: Grundförderung, 6 Monate

    Dein bisheriges Arbeitslosengeld I in voller Höhe, ungekürzt und unabhängig davon, wie viel deine Selbstständigkeit einbringt. Dazu 300 € monatlich für die soziale Absicherung, etwa Kranken- und Rentenversicherung.

  • Phase 2: Aufbauförderung, 9 Monate

    300 € monatlich als Pauschale, ohne ALG I. Voraussetzung ist der Nachweis, dass du geschäftlich aktiv bist und die Selbstständigkeit hauptberuflich betreibst. Die Agentur verlangt dafür meist aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen.

Rechenbeispiel bei 2.200 € ALG I

PositionPhase 1 (6 Monate)Phase 2 (9 Monate)
ALG I (Beispiel)2.200 € pro Monatentfällt
Pauschale300 € pro Monat300 € pro Monat
Monatlich gesamt2.500 €300 €
Summe der Phase15.000 €2.700 €
Gesamtförderung17.700 €
Die tatsächliche Höhe richtet sich nach deinem individuellen ALG-I-Satz. Im Erstgespräch rechnen wir deine persönliche Förderhöhe unverbindlich durch.
ExpertentippWenig bekannt: Vor dem Gründungszuschuss kannst du bis zu 7 Monate lang weiter Arbeitslosengeld beziehen. Gekürzt wird es nur um Gewinne aus der Selbstständigkeit, sofern du zunächst nur einen Nebenerwerb anmeldest.

Gründungszuschuss beantragen, Schritt für Schritt

Der Ablauf ist klar geregelt. Entscheidend ist, dass du die Reihenfolge einhältst und den Antrag stellst, bevor du deine Selbstständigkeit aufnimmst.

  1. Vorab kostenlos mit einem Gründerberater sprechen

    So vermeidest du in den folgenden Schritten Fehler, die dich den Zuschuss kosten können. Das Erstgespräch bei Starthilfe ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Arbeitslos melden und Beratungstermin vereinbaren

    Melde dich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos, oder arbeitssuchend, wenn du noch in Beschäftigung bist. Informiere deine Vermittlerin oder deinen Vermittler frühzeitig über deinen Gründungswunsch.

  3. Gründungszuschuss ansprechen und Antrag anfordern

    Sprich den Gründungszuschuss aktiv im Gespräch an, die Agentur händigt dir dann die Antragsunterlagen aus. Achtung: Den Antrag musst du vor der Aufnahme deiner Selbstständigkeit stellen, niemals danach.

  4. Businessplan erstellen

    Der Businessplan ist das Herzstück deines Antrags. Er sollte Geschäftsidee, Zielgruppe, Einnahmen- und Ausgabenplanung sowie deine Qualifikation klar darstellen. Businessplan erstellen lassen.

  5. Fachkundige Stellungnahme einholen

    Die Agentur verlangt eine fachkundige Stellungnahme, auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Ausstellen dürfen sie IHK, HWK, Steuerberater, Unternehmensberater oder Gründungszentren.

  6. Unterlagen einreichen

    Reiche alle Unterlagen vollständig und fristgerecht bei deiner Agentur für Arbeit ein. Unvollständige Anträge führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen.

  7. Entscheidung abwarten und Selbstständigkeit starten

    Die Agentur prüft deinen Antrag und trifft eine Ermessensentscheidung. Bei Bewilligung kannst du deine Selbstständigkeit offiziell aufnehmen und erhältst die Förderung rückwirkend ab dem Startdatum.

ExpertentippDie meisten Fehler passieren zwischen Schritt 3 und Schritt 6. Genau in dieser Phase begleiten wir dich am intensivsten: Wir sorgen dafür, dass dein Businessplan überzeugt, deine Unterlagen stimmen und du nichts übersiehst.

Welche Unterlagen brauchst du für den Gründungszuschuss?

Die Agentur für Arbeit erwartet in der Regel folgende Dokumente:

WichtigEine einzige fehlende Unterlage kann den gesamten Prozess verzögern. Wir gehen mit dir jeden Punkt systematisch durch, damit dein Antrag vollständig und schlüssig ist.

Warum der Businessplan über deinen Antrag entscheidet

Der Businessplan ist das wichtigste Dokument in deinem Antrag. Er zeigt der Agentur für Arbeit und der fachkundigen Stelle, dass du deine Gründung durchdacht hast und dass dein Vorhaben wirtschaftlich realistisch ist.

Ein guter Businessplan enthält

Zwei Personen erstellen gemeinsam einen Businessplan

Was viele nicht wissen: Die fachkundige Stelle bewertet in erster Linie deinen Businessplan. Ist er oberflächlich, widersprüchlich oder unvollständig, wird die Tragfähigkeit oft nicht bestätigt und dein Antrag abgelehnt. Wir erstellen ihn deshalb professionell: Businessplan erstellen lassen.

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Viele Anträge scheitern nicht an der Geschäftsidee, sondern an vermeidbaren Fehlern in der Vorbereitung.

Fristen, Sperrzeiten und Sonderfälle

Fristen

Sperrzeiten

Hast du eine Sperrzeit erhalten, etwa weil du selbst gekündigt hast, wird diese in der Regel auf deinen ALG-I-Anspruch angerechnet. Das kann dazu führen, dass dein Restanspruch unter 150 Tage sinkt und du den Gründungszuschuss nicht mehr beantragen kannst. Ob eine Sperrzeit deinen Antrag gefährdet, klären wir im Erstgespräch.

Sonderfall Rentenversicherung

In bestimmten Fällen, etwa wenn du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhältst, kann statt der Agentur für Arbeit die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein. Dort heißt die Förderung ebenfalls Gründungszuschuss, im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Voraussetzungen und Abläufe unterscheiden sich teilweise.

Sonderfall Gründung aus Beschäftigung

Du bist noch beschäftigt, weißt aber, dass dein Vertrag endet? Dann melde dich frühzeitig arbeitssuchend und beginne schon jetzt mit der Vorbereitung. So hast du genug Zeit für Businessplan und Unterlagen. Die Selbstständigkeit darf erst nach der offiziellen Arbeitslosmeldung und Antragstellung beginnen.

Weitere Fördermittel für Gründerinnen und Gründer

Der Gründungszuschuss ist nicht die einzige Förderung, die für dich infrage kommt. Je nach Bundesland, Branche und persönlicher Situation gibt es weitere Programme.

Einen Überblick über den gesamten Finanzierungsbaukasten findest du auf Finanzierung für Existenzgründer.

Du hast schon eine konkrete Geschäftsidee?

Dann haben wir für viele Branchen eigene Gründungsratgeber. Dort erfährst du, worauf es in deinem Bereich ankommt, von Genehmigungen über typische Startkosten bis zum passenden Businessplan.

Beauty und Kosmetik

Gastronomie

So unterstützt dich die Starthilfe

Wir sind keine Behörde und vergeben keinen Gründungszuschuss. Was wir tun: Wir begleiten dich durch den gesamten Antragsprozess, professionell, persönlich und mit der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Gründungsbegleitungen.

  • Kostenlose Erstberatung

    Wir prüfen deine Ausgangslage, deinen ALG-I-Anspruch und deine Chancen.

  • Businessplan-Erstellung

    Gemeinsam entwickeln wir einen professionellen, tragfähigen Plan inklusive Finanzplanung.

  • Fachkundige Stellungnahme

    Wir bereiten deine Unterlagen so auf, dass die Tragfähigkeit klar erkennbar ist.

  • Antragsbegleitung

    Wir sorgen dafür, dass alle Formulare, Nachweise und Unterlagen vollständig und schlüssig sind.

  • Gesprächsvorbereitung

    Wir bereiten dich auf das Gespräch mit deiner Agentur für Arbeit vor.

  • Fördercheck

    Wir prüfen, ob du zusätzlich von AVGS, KfW-Krediten oder anderen Programmen profitierst.

Gründerberatung im Coaching-Gespräch zur Existenzgründung

Unsere Kundinnen und Kunden erreichen eine Erfolgsquote von über 98 % bei der Bewilligung des Gründungszuschusses. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen, individuellen Vorbereitung. Über das AVGS-Gründercoaching ist unsere Begleitung dabei häufig zu 100 % gefördert.

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

Zwei Gründerinnen, die wir von der ersten Idee bis zur bewilligten Förderung begleitet haben. Ihre vollständigen Gründungsgeschichten stehen in unseren Referenzen.

Du weißt schon, womit du dich selbstständig machen möchtest?

In unserer Branchenübersicht findest du alle Gründungswege, die wir begleiten, mit Hinweisen zu Genehmigungen, Startkosten und Förderung.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen rund um den Gründungszuschuss, kurz und direkt beantwortet.

Ja, grundsätzlich schon. Allerdings kann eine Sperrzeit deinen ALG-I-Restanspruch reduzieren. Ob du trotzdem die 150 Tage erreichst, solltest du frühzeitig prüfen.

Ja. Der Gründungszuschuss ist nach aktueller Rechtslage steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Anders als bei einem Darlehen entsteht keine Rückzahlungspflicht, auch dann nicht, wenn deine Selbstständigkeit nicht erfolgreich sein sollte.

Ja. Du musst keine komplett neue Idee haben. Auch die Übernahme eines bestehenden Betriebs oder eine Beteiligung können gefördert werden, sofern du dich damit hauptberuflich selbstständig machst.

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dafür solltest du die Begründung der Ablehnung genau kennen und gezielt entkräften. Auch dabei unterstützen wir dich.

Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, also mindestens 15 Stunden pro Woche. Eine geringfügige Nebentätigkeit ist grundsätzlich möglich, sollte aber mit der Agentur abgestimmt werden.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Agentur. In der Regel dauert es zwei bis sechs Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

Wenn du deine Selbstständigkeit aufgibst, endet die Förderung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dein ALG-I-Restanspruch wieder aufleben. Besprich diesen Fall frühzeitig mit deiner Agentur.

Dein nächster Schritt

Dein nächster Schritt zum Gründungszuschuss

Du möchtest den Gründungszuschuss beantragen und sicherstellen, dass alles von Anfang an richtig läuft? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob du alle Voraussetzungen erfüllst, wie dein persönlicher Antragsprozess aussieht und welche Unterlagen du vorbereiten musst.

Wir haben schon vielen Gründerinnen und Gründern in genau deiner Situation geholfen.