Gründerzuschuss: Deine staatliche Starthilfe in die Selbstständigkeit
Was ist der Gründerzuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Förderung der Agentur für Arbeit und stellt eine der wichtigsten Förderungen für Existenzgründung und Selbstständigkeit in Deutschland dar. Er wird an Personen gezahlt, die ihre Arbeitslosigkeit beenden und in die Selbstständigkeit wechseln. Der Zuschuss hilft dir, deinen Lebensunterhalt zu sichern und gleichzeitig deine soziale Absicherung in der Gründungsphase zu gewährleisten.
Ob als Friseur, Berater, Handwerker oder Dienstleister: Diese Hilfe zur Existenzgründung ist vielfältig einsetzbar – auch bei der Gründung einer GmbH mit staatlicher Förderung.
Gründerzuschuss: Leistungen & Laufzeit
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen unterteilt
Phase 1 - Der Start
- Zahlung deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I
- Plus: 300 € monatlich für soziale Absicherung
- Laufzeit: 6 Monate
Phase 2 - Die Erweiterung
- Verlängerung des Gründerzuschusses um weitere 9 Monate möglich
- Zahlung: 300 € monatlich als Pauschale zur sozialen Absicherung
Hinweis: Auch bei der Gründung einer GmbH kannst du den Gründungszuschuss für GmbH-Gründer erhalten – wir beraten dich gern zur optimalen Vorgehensweise.
Gründerzuschuss Beratung / Gründercoaching – Schritt für Schritt
Gründerzuschuss beantragen – der Ablauf
1. Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit
Nach der Arbeitslosmeldung findet ein Erstgespräch statt. Hier wird geprüft, ob du grundsätzlich anspruchsberechtigt bist. Wir bereiten dich optimal darauf vor – individuell und zielgerichtet.
2. Businessplan professionell erstellen lassen
Einen gut durchdachten und realisierbaren Businessplan zu erstellen ist die Basis deines Antrags. Über einen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) kannst du mit uns deinen Businessplan mit Förderung vom Jobcenter kostenlos erstellen. Unsere Experten übernehmen auch die fachkundige Stellungnahme.
3. Antragstellung – fehlerfrei und schnell
Mit deinem bestätigten Businessplan, Nachweisen deiner Fachkenntnisse und unserem Support stellst du den Antrag. Gemeinsam sichern wir dir den Zuschuss zur Selbstständigkeit vom Arbeitsamt und vermeiden typische Fehler.
Unser Angebot: Ganzheitliche Gründerzuschuss Beratung
Als erfahrene Gründerzuschuss Berater begleiten wir dich durch den gesamten Prozess. Mit uns an deiner Seite nutzt du nicht nur den Gründungszuschuss optimal, sondern erhältst auch Zugang zu weiteren Förderungen wie dem KfW Startgeld oder regionalen Programmen für Unternehmensgründer.
Unsere Leistungen:
- Gründerberatung
- AVGS-gefördertes Gründercoaching
- Professionelle Businessplan-Erstellung
- Hilfe bei Anträgen & Stellungnahmen
- Staatliche Förderung für Selbstständigkeit ohne Eigenkapital
- Spezialisierung auf GmbH-Gründungen und Kleingewerbe-Starthilfe
FAQ zum Gründerzuschuss
Wer hat Anspruch auf den Gründerzuschuss?
Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I, die ein Unternehmen im Haupterwerb gründen wollen. Voraussetzung ist ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen.
Kann ich auch mit einem Kleingewerbe den Gründerzuschuss erhalten?
Ja – solange du hauptberuflich selbstständig tätig bist, kannst du den Zuschuss auch bei einem Kleingewerbe mit Förderung vom Arbeitsamt erhalten.
Gibt es den Gründerzuschuss auch bei der Gründung einer GmbH?
Ja, die Förderung gilt auch für GmbH-Gründungen. Wichtig: Du musst als Geschäftsführer operativ tätig sein und darfst nicht scheinselbstständig agieren.
Kann ich den Businessplan selbst schreiben?
Du kannst – aber solltest nicht. Mit unserem AVGS-geförderten Coaching erstellst du den Businessplan professionell, kostenfrei und förderfähig für das Arbeitsamt.
Ist die Beratung wirklich kostenlos?
Ja! Mit einem AVGS-Gutschein ist unsere Beratung und die Erstellung deines Businessplans i. d. R. vollständig kostenfrei für dich.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Dann begleiten wir dich beim Widerspruchsverfahren und prüfen Alternativen zur Finanzierung – z. B. KfW-Startgeld, Mikrofinanzierung oder regionale Förderprogramme.
Gibt es auch Förderung für Selbstständigkeit ohne Arbeitslosigkeit?
Ja – zwar ist der Gründerzuschuss an ALG-I geknüpft, aber es existieren zahlreiche staatliche Förderprogramme für Selbstständigkeit ohne Arbeitslosigkeit, z. B. über die KfW oder Landesmittel.
Starte mit der richtigen Starthilfe – und deinem Gründerzuschuss
Der Gründerzuschuss ist mehr als eine Finanzhilfe – er ist das Fundament deiner beruflichen Zukunft. Gemeinsam mit uns, der Starthilfe GmbH, nutzt du ihn strategisch und ergänzt ihn bei Bedarf durch weitere Mittel wie das KfW-Startgeld, regionale Zuschüsse, Gründerberatung oder gezieltes Coaching.
Jetzt kostenlose Beratung sichern – starte deine Selbstständigkeit mit der passenden Förderung!