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Gründungszuschuss beantragen: dein Weg in die Selbstständigkeit
Du möchtest dich selbstständig machen und dabei den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit nutzen? Auf dieser Seite erfährst du alles, was du wissen musst: Voraussetzungen, Ablauf, Unterlagen, die zwei Phasen der Förderung und typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest.
Die Starthilfe hat bereits zahlreichen Gründerinnen und Gründern geholfen, ihren Antrag erfolgreich vorzubereiten, mit einer Erfolgsquote von über 98 %.
- AZAV-zertifizierter Bildungsträger
- Bundesweit, online oder vor Ort
- Über AVGS oft zu 100 % gefördert
Gründungszuschuss auf einen Blick
- Was ist es?
- Staatliche Förderung der Agentur für Arbeit für den Start in die Selbstständigkeit
- Für wen?
- Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen mit ALG-I-Anspruch
- Wo beantragen?
- bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, nicht bei der Starthilfe
- Phase 1
- dein ungekürztes ALG I plus 300 € Pauschale monatlich, 6 Monate lang
- Phase 2
- 300 € Pauschale monatlich ohne ALG I, 9 Monate, auf Antrag und mit Nachweis der Geschäftstätigkeit
- Rechtsanspruch
- nein, es ist eine Ermessensleistung
- Wichtigste Unterlage
- ein überzeugender Businessplan mit Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung plus fachkundiger Stellungnahme
- Rückzahlung
- keine, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss, umgangssprachlich auch Gründerzuschuss oder Existenzgründerzuschuss genannt, ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit nach § 93 SGB III. Er soll dir den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine hauptberufliche Selbstständigkeit erleichtern.
Wichtig zu verstehen: Der Gründungszuschuss ist kein Kredit und muss nicht zurückgezahlt werden. Er sichert deinen Lebensunterhalt und deine soziale Absicherung in der Anfangsphase. Auch wenn du die Selbstständigkeit schnell wieder aufgibst, musst du nichts zurückzahlen.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Die Grundvoraussetzungen
- Du bist arbeitslos gemeldet oder wirst es in Zukunft
- Du hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
- Du planst eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche
- Du überzeugst deine Sachbearbeiterin oder deinen Sachbearbeiter schon im Vorfeld von der Sinnhaftigkeit deiner Gründung
- Du legst einen tragfähigen Businessplan mit Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung vor
- Du erhältst eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens
- Du hast die für dein Vorhaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten
Wer ist ausgeschlossen?
- Personen, die nur Bürgergeld nach SGB II beziehen. Für sie gibt es das Einstiegsgeld und den Investitionszuschuss als Alternative
- Personen, die sich ausschließlich nebenberuflich selbstständig machen möchten
- Gründer, die ihre Selbstständigkeit bereits aufgenommen haben, bevor der Antrag gestellt wurde. Hier lässt sich unter Umständen noch nachbessern, sprich vorher mit einem Berater
Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?
Die Förderung läuft in zwei Phasen. Die erste bekommst du mit dem Grundantrag, die zweite musst du gesondert beantragen.
Phase 1: Grundförderung, 6 Monate
Dein bisheriges Arbeitslosengeld I in voller Höhe, ungekürzt und unabhängig davon, wie viel deine Selbstständigkeit einbringt. Dazu 300 € monatlich für die soziale Absicherung, etwa Kranken- und Rentenversicherung.
Phase 2: Aufbauförderung, 9 Monate
300 € monatlich als Pauschale, ohne ALG I. Voraussetzung ist der Nachweis, dass du geschäftlich aktiv bist und die Selbstständigkeit hauptberuflich betreibst. Die Agentur verlangt dafür meist aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen.
Rechenbeispiel bei 2.200 € ALG I
| Position | Phase 1 (6 Monate) | Phase 2 (9 Monate) |
|---|---|---|
| ALG I (Beispiel) | 2.200 € pro Monat | entfällt |
| Pauschale | 300 € pro Monat | 300 € pro Monat |
| Monatlich gesamt | 2.500 € | 300 € |
| Summe der Phase | 15.000 € | 2.700 € |
| Gesamtförderung | 17.700 € |
Gründungszuschuss beantragen, Schritt für Schritt
Der Ablauf ist klar geregelt. Entscheidend ist, dass du die Reihenfolge einhältst und den Antrag stellst, bevor du deine Selbstständigkeit aufnimmst.
Vorab kostenlos mit einem Gründerberater sprechen
So vermeidest du in den folgenden Schritten Fehler, die dich den Zuschuss kosten können. Das Erstgespräch bei Starthilfe ist kostenlos und unverbindlich.
Arbeitslos melden und Beratungstermin vereinbaren
Melde dich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos, oder arbeitssuchend, wenn du noch in Beschäftigung bist. Informiere deine Vermittlerin oder deinen Vermittler frühzeitig über deinen Gründungswunsch.
Gründungszuschuss ansprechen und Antrag anfordern
Sprich den Gründungszuschuss aktiv im Gespräch an, die Agentur händigt dir dann die Antragsunterlagen aus. Achtung: Den Antrag musst du vor der Aufnahme deiner Selbstständigkeit stellen, niemals danach.
Businessplan erstellen
Der Businessplan ist das Herzstück deines Antrags. Er sollte Geschäftsidee, Zielgruppe, Einnahmen- und Ausgabenplanung sowie deine Qualifikation klar darstellen. Businessplan erstellen lassen.
Fachkundige Stellungnahme einholen
Die Agentur verlangt eine fachkundige Stellungnahme, auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Ausstellen dürfen sie IHK, HWK, Steuerberater, Unternehmensberater oder Gründungszentren.
Unterlagen einreichen
Reiche alle Unterlagen vollständig und fristgerecht bei deiner Agentur für Arbeit ein. Unvollständige Anträge führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen.
Entscheidung abwarten und Selbstständigkeit starten
Die Agentur prüft deinen Antrag und trifft eine Ermessensentscheidung. Bei Bewilligung kannst du deine Selbstständigkeit offiziell aufnehmen und erhältst die Förderung rückwirkend ab dem Startdatum.
Welche Unterlagen brauchst du für den Gründungszuschuss?
Die Agentur für Arbeit erwartet in der Regel folgende Dokumente:
- Ausgefülltes Antragsformular der Agentur für Arbeit
- Businessplan inklusive Finanzplanung mit Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsvorschau
- Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit
- Lebenslauf mit Fokus auf gründungsrelevante Qualifikationen und Berufserfahrung
- Nachweise über Qualifikationen wie Zeugnisse, Zertifikate oder Meisterbrief
- Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt, je nach Vorgabe vor oder nach der Bewilligung
- Bescheinigung über den verbleibenden ALG-I-Anspruch
- Bei Bedarf Nachweise über Eigen- oder Fremdkapital
Warum der Businessplan über deinen Antrag entscheidet
Der Businessplan ist das wichtigste Dokument in deinem Antrag. Er zeigt der Agentur für Arbeit und der fachkundigen Stelle, dass du deine Gründung durchdacht hast und dass dein Vorhaben wirtschaftlich realistisch ist.
Ein guter Businessplan enthält
- eine klare Beschreibung deiner Geschäftsidee
- eine Analyse deiner Zielgruppe und deines Marktes
- deine Alleinstellungsmerkmale
- eine realistische Umsatz- und Kostenplanung
- einen Liquiditätsplan für mindestens 12 Monate
- die Darstellung deiner fachlichen und persönlichen Eignung
- deine Marketing- und Vertriebsstrategie
Was viele nicht wissen: Die fachkundige Stelle bewertet in erster Linie deinen Businessplan. Ist er oberflächlich, widersprüchlich oder unvollständig, wird die Tragfähigkeit oft nicht bestätigt und dein Antrag abgelehnt. Wir erstellen ihn deshalb professionell: Businessplan erstellen lassen.
Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Viele Anträge scheitern nicht an der Geschäftsidee, sondern an vermeidbaren Fehlern in der Vorbereitung.
- Antrag zu spät gestellt: Der Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit eingereicht werden. Wer schon gegründet hat, verliert den Anspruch.
- Zu wenig Restanspruch auf ALG I: Du brauchst mindestens 150 Tage. Wer zu lange wartet, unterschreitet diese Grenze.
- Businessplan nicht überzeugend: Oberflächliche Zahlen, fehlende Marktanalyse oder unrealistische Planung führen dazu, dass die Tragfähigkeit nicht bestätigt wird.
- Fachkundige Stellungnahme fehlt oder ist negativ: Ohne positive Stellungnahme hat dein Antrag keine Chance.
- Unterlagen unvollständig: Fehlende Nachweise, vergessene Anlagen oder ein unvollständiger Lebenslauf können zur Ablehnung führen.
- Auftreten im Gespräch mit der Agentur: Wer unsicher wirkt oder sein Vorhaben nicht klar erklären kann, hinterlässt keinen überzeugenden Eindruck.
- Kein Nachweis über fachliche Eignung: Die Agentur prüft, ob du die notwendigen Kenntnisse mitbringst. Fehlende Qualifikationsnachweise sind ein häufiger Ablehnungsgrund.
Fristen, Sperrzeiten und Sonderfälle
Fristen
- Der Antrag muss vor Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden
- Zum Zeitpunkt der Gründung brauchst du mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I
- Den Antrag auf Phase 2 musst du rechtzeitig vor Ablauf von Phase 1 stellen
Sperrzeiten
Hast du eine Sperrzeit erhalten, etwa weil du selbst gekündigt hast, wird diese in der Regel auf deinen ALG-I-Anspruch angerechnet. Das kann dazu führen, dass dein Restanspruch unter 150 Tage sinkt und du den Gründungszuschuss nicht mehr beantragen kannst. Ob eine Sperrzeit deinen Antrag gefährdet, klären wir im Erstgespräch.
Sonderfall Rentenversicherung
In bestimmten Fällen, etwa wenn du aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhältst, kann statt der Agentur für Arbeit die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein. Dort heißt die Förderung ebenfalls Gründungszuschuss, im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Voraussetzungen und Abläufe unterscheiden sich teilweise.
Sonderfall Gründung aus Beschäftigung
Du bist noch beschäftigt, weißt aber, dass dein Vertrag endet? Dann melde dich frühzeitig arbeitssuchend und beginne schon jetzt mit der Vorbereitung. So hast du genug Zeit für Businessplan und Unterlagen. Die Selbstständigkeit darf erst nach der offiziellen Arbeitslosmeldung und Antragstellung beginnen.
Weitere Fördermittel für Gründerinnen und Gründer
Der Gründungszuschuss ist nicht die einzige Förderung, die für dich infrage kommt. Je nach Bundesland, Branche und persönlicher Situation gibt es weitere Programme.
- Einstiegsgeld: für Gründungen aus dem Bürgergeld-Bezug nach SGB II
- KfW- und ERP-Gründerkredit: zinsgünstige Darlehen für Startkapital, siehe KfW-Startgeld und ERP-Gründerkredit
- Mikrokredite: kleinere Darlehen für Gründer ohne Sicherheiten
- Gründungszuschüsse der Bundesländer: je nach Standort unterschiedliche Programme
- AVGS-Gründercoaching: für eine zu 100 % geförderte Gründungsberatung, siehe AVGS-Gründercoaching
- BAFA-Beratungsförderung: Zuschüsse für professionelle Unternehmensberatung nach der Gründung
Einen Überblick über den gesamten Finanzierungsbaukasten findest du auf Finanzierung für Existenzgründer.
Du hast schon eine konkrete Geschäftsidee?
Dann haben wir für viele Branchen eigene Gründungsratgeber. Dort erfährst du, worauf es in deinem Bereich ankommt, von Genehmigungen über typische Startkosten bis zum passenden Businessplan.
Beauty und Kosmetik
Gastronomie
So unterstützt dich die Starthilfe
Wir sind keine Behörde und vergeben keinen Gründungszuschuss. Was wir tun: Wir begleiten dich durch den gesamten Antragsprozess, professionell, persönlich und mit der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Gründungsbegleitungen.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen deine Ausgangslage, deinen ALG-I-Anspruch und deine Chancen.
Businessplan-Erstellung
Gemeinsam entwickeln wir einen professionellen, tragfähigen Plan inklusive Finanzplanung.
Fachkundige Stellungnahme
Wir bereiten deine Unterlagen so auf, dass die Tragfähigkeit klar erkennbar ist.
Antragsbegleitung
Wir sorgen dafür, dass alle Formulare, Nachweise und Unterlagen vollständig und schlüssig sind.
Gesprächsvorbereitung
Wir bereiten dich auf das Gespräch mit deiner Agentur für Arbeit vor.
Fördercheck
Wir prüfen, ob du zusätzlich von AVGS, KfW-Krediten oder anderen Programmen profitierst.
Unsere Kundinnen und Kunden erreichen eine Erfolgsquote von über 98 % bei der Bewilligung des Gründungszuschusses. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen, individuellen Vorbereitung. Über das AVGS-Gründercoaching ist unsere Begleitung dabei häufig zu 100 % gefördert.
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Zwei Gründerinnen, die wir von der ersten Idee bis zur bewilligten Förderung begleitet haben. Ihre vollständigen Gründungsgeschichten stehen in unseren Referenzen.
Ich war in der Karriere meiner Sachbearbeiterin die erste, die diesen Zuschuss erhalten hat. Das war mega.
Verena Schmidt, Starlite & Wild, Outdoor- und ReisebrancheDer erste Kontakt war sehr positiv, motivierend und ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt.
Julia Knoll, astrologische Beratung, Yoga und Mentoring
Du weißt schon, womit du dich selbstständig machen möchtest?
In unserer Branchenübersicht findest du alle Gründungswege, die wir begleiten, mit Hinweisen zu Genehmigungen, Startkosten und Förderung.
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- Finanzierung im ÜberblickDer komplette Finanzierungsbaukasten für deine Gründung.
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen rund um den Gründungszuschuss, kurz und direkt beantwortet.
Kann ich den Gründungszuschuss beantragen, wenn ich selbst gekündigt habe?
Ja, grundsätzlich schon. Allerdings kann eine Sperrzeit deinen ALG-I-Restanspruch reduzieren. Ob du trotzdem die 150 Tage erreichst, solltest du frühzeitig prüfen.
Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?
Ja. Der Gründungszuschuss ist nach aktueller Rechtslage steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein. Der Gründungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Anders als bei einem Darlehen entsteht keine Rückzahlungspflicht, auch dann nicht, wenn deine Selbstständigkeit nicht erfolgreich sein sollte.
Kann ich den Gründungszuschuss auch für eine Übernahme nutzen?
Ja. Du musst keine komplett neue Idee haben. Auch die Übernahme eines bestehenden Betriebs oder eine Beteiligung können gefördert werden, sofern du dich damit hauptberuflich selbstständig machst.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dafür solltest du die Begründung der Ablehnung genau kennen und gezielt entkräften. Auch dabei unterstützen wir dich.
Kann ich neben dem Gründungszuschuss noch angestellt arbeiten?
Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden, also mindestens 15 Stunden pro Woche. Eine geringfügige Nebentätigkeit ist grundsätzlich möglich, sollte aber mit der Agentur abgestimmt werden.
Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag entschieden wird?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Agentur. In der Regel dauert es zwei bis sechs Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.
Was passiert, wenn ich meine Selbstständigkeit während der Förderung aufgebe?
Wenn du deine Selbstständigkeit aufgibst, endet die Förderung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dein ALG-I-Restanspruch wieder aufleben. Besprich diesen Fall frühzeitig mit deiner Agentur.
Dein nächster Schritt zum Gründungszuschuss
Du möchtest den Gründungszuschuss beantragen und sicherstellen, dass alles von Anfang an richtig läuft? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob du alle Voraussetzungen erfüllst, wie dein persönlicher Antragsprozess aussieht und welche Unterlagen du vorbereiten musst.
Wir haben schon vielen Gründerinnen und Gründern in genau deiner Situation geholfen.