GESCHÄFTSIDEEN

Gründung in Heilberufen – Selbständig als Physiotherapeut, Heilpraktiker oder Osteopath

Starthilfe Beratung - Gründung in Heilberufen

Die eigene Praxis ist für viele Physiotherapeuten ein Traum. Einige von Ihnen absolvieren zusätzlich
die Ausbildung zum Heilpraktiker oder Osteopathen, um später ein größeres Behandlungsspektrum
anbieten zu können. Damit der Start der eigenen Praxis gelingt, sind hier die wichtigsten Aspekte, die
bei der Gründung in der Heilbranche zu beachten sind.

Der Markt

Der Bedarf an Physiotherapie und anderen Heilberufen steigt. Tätigkeiten mit einer sehr einseitigen oder fehlenden Bewegung haben dafür gesorgt, dass Rückenschmerzen und Verspannungen zur leidigen Volkskrankheit wurden. Die Heil- und Gesundheitsbranche hat demnach Millionen von behandlungsbedürftigen Patienten. Der demografische Wandel wird dafür sorgen, dass die Nachfrage noch steigen wird. Physiotherapeutische Behandlungen gehören zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Doch immer mehr Menschen sind auch bereit, Behandlungskosten selbst zu tragen, wie für Osteopathie oder Heilpraktiker. 

Gründungsvoraussetzungen

Wenn du in der Physiotherapie arbeiten möchtest, musst du eine staatlich anerkannte physiotherapeutische Ausbildung erfolgreich absolviert haben (wie z.B, als Masseur, medizinischer Bademeister oder Physiotherapeut / Krankengymnast). 

Um als Heilpraktiker arbeiten zu können, absolvierst Du am Ende deiner Heilpraktikerausbildung die amtsärztliche Überprüfung. Diese Heilpraktikerprüfung garantiert, dass nur Personen mit fundiertem Fachwissen und persönlicher Eignung den verantwortungsvollen Beruf des Heilpraktikers ausüben dürfen. Sie muss zweimal pro Jahr absolviert werden.

In Deutschland sind weder der Beruf des Osteopathen noch dessen Ausbildung staatlich (außer in Hessen) geregelt. Zudem gilt die Osteopathie als Medizin und darf daher nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden. Wer weder Arzt noch Heilpraktiker ist, darf nur im sogenannten Delegationsverfahren, also auf Anweisung eines Arztes oder Heilpraktikers, osteopathisch arbeiten.

Persönliche Voraussetzungen

Natürlich ist der Erfolg stark von der Persönlichkeit des Gründers abhängig. Deshalb wird empfohlen, sich seiner persönlichen Stärken und Schwächen bewusst zu sein und dem Praxis-Alltag objektiv ins Auge zu blicken:  Bist du risikobereit oder gehst du lieber auf Nummer sicher? Wie gehst du mit unvorhersehbaren Ereignissen um? Bist du ein lösungsorientierter Mensch? Wie kritikfähig bist du? Es gibt viele Eigenschaften und Fähigkeiten, die von dir gefordert werden, wenn du dich selbständig machst.

Du solltest selbstsicher sein und deine Fähigkeiten kompetent kommunizieren können. Auch Verhandlungsgeschick und Souveränität im Umgang mit den Patienten sind hilfreiche Softskills. Wenn du Familie hast, sollte diese mit hinter deinem Vorhaben stehen, denn gerade in der Anfangszeit wirst du weniger Zeit und Muße für gemeinsame Freizeit haben. Neben der fachlichen und persönlichen Eignung solltest du dir auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen, damit du einen Überblick über deine Finanzen behältst und die notwendigen Schritte einleiten kannst, um rentabel zu wirtschaften. Falls du selbst nicht über die Qualifikationen und Kenntnisse verfügst, zögere nicht dir externe Hilfe zu suchen.  

Eigene Praxis, Gemeinschaftspraxis oder Übernahme eines bestehenden Unternehmens? 

Wenn du deinen Traum einer eigenen Praxis verfolgst, muss das nicht immer bedeuten, dass du allein in eigenen Räumlichkeiten praktizieren musst. Es gibt auch andere Wege, die durchaus viele Vorteile bieten können. Wenn du dir einen oder mehrere Partner suchst, habt ihr die Möglichkeit gemeinsam eine Praxis zu eröffnen. Know-How, Kompetenzen und Fähigkeiten werden so erweitert und jeder einzelne kann davon profitieren.

Du musst auch nicht unbedingt neu gründen: Alternativen dazu wären die tätige Beteiligung an einer etablierten Praxis sowie die Gründung als Franchisenehmer oder die Übernahme einer bestehenden Praxis. Viele etablierte Unternehmen haben Probleme eine Nachfolge zu finden und müssen altersbedingt schließen. Hör dich also ruhig in deinem Netzwerk und an deinem Wunschstandort um, ob eine Praxis zum Verkauf bzw. zur Weiterführung steht. Führst du eine bestehende Praxis weiter, profitierst du z.B. vom bestehenden Kundenstamm, aber auch dem eingespielten Team.

Kassenzulassung oder Privatpatienten?

Grundsätzlich gilt als Rahmenbedingung hierzulande, dass professionelle physiotherapeutische und osteopathische Behandlungen nur aufärztliche Anordnung durchzuführen sind, etwa zur Unterstützung der körperlichen Regeneration nach einem Unfall. Wer eine Kassenzulassung anstrebt, muss ein entsprechende Praxis einrichten, die genau definierten Anforderungen zu entsprechen hat: Wer beispielsweise alleine als Physiotherapeut arbeitet, muss eine minimale Nutzfläche von 50 Quadratmetern aufweisen können, wovon mindestens 32 auf die Therapiefläche entfallen. Je mehr andere Physiotherapeuten beschäftigt werden, desto größer müssen die Flächen sein.

Zu bedenken ist, dass genügend Raum für notwendige Trainingsgeräte vorhanden sein muss. Existenzgründer in diesem Bereich sollten wissen, dass die Krankenkassen bzw. die zuständigen Berufsverbände über die Einhaltung der formalen Rahmenbedingungen wachen. Da die meisten Menschen gesetzlich krankenversichert sind, hat man mit der Kassenzulassung eine höhere Einnahmensicherheit. Es bietet sich jedoch an ein Mischmodell zu wählen, damit auch Privatversicherte behandelt werden können. 

Heilpraktiker müssen sich die Frage nach der Kassenzulassung nicht stellen. Denn ihre Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Da aber nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollte evtl. der Kostenträger befragt werden.  

Auch osteopathische Behandlungen zählen nicht zu offiziellen Kassenleistungen, da ihre Wirksamkeit bisher nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist. Dennoch beteiligen sich zahlreiche Krankenkassen an den Kosten, die zwischen 60 und 120 Euro pro Sitzung liegen. Die Grundlage für die Kostenübernahme ist, dass die Behandlung ärztlich verordnet wurde und durch einen von der Kasse anerkannten Osteopathen erfolgt.

Wichtig ist, dass du bei dem Verzicht auf die Kassenzulassung deine Standortwahl stärker bedenken solltest. Berücksichtige die örtliche Kaufkraft und die mögliche Anzahl privatversicherter und selbstzahlender Personen in deinem Umfeld. 

Kriterien der Kassenzulassung

Die Zulassung als Heilmittelerbringer erfolgt durch die Landesverbände der Krankenkassen. Eine Übersicht der zuständigen Stellen in den Bundesländern findest du auf der Seite des GKV-Spitzenverbands. Die Anmeldung für die Abrechnung mit den Ersatzkassen und der Knappschaft erfolgt über die Landesvertretungen des Verbands der Ersatzkassen.

Um die Kassenzulassung zu erhalten, musst du zahlreiche Kriterien erfüllen, die du detailliert in der Zulassungsempfehlung des GKV-Spitzenverbands entnehmen kannst. Die wichtigsten Punkte sind folgende: 

  • eine der Leistungserbringung entsprechende, staatlich anerkannte Ausbildung,
  • eine geeignete Praxisausstattung zur zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungs-erbringung 
  • die Anerkennung der geltenden Vereinbarungen für die Versorgung der Versicherten.

Ebenso gibt es zahlreiche Anforderungen an die Räumlichkeiten: Neben den Therapieflächen sind ein Wartebereich, eine Toilette und eine separate Aufbewahrung der Patientendokumentation einzuplanen. Auf Barrierefreiheit ist ebenfalls zu achten. Dazu bist du verpflichtet eine Mindestausstattung von Geräten anzuschaffen: 

  • Zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen, inkl. geeignetem Lagerungsmaterial,
  • ein Wärmebestrahlungsgerät,
  • eine Kurzzeituhr je Behandlungsraum bzw. -bereich,
  • eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen, in denen Leistungen erbracht werden, die nicht die ständige Präsenz der therapierenden Person erfordern,
  • Patientendokumentation,
  • Erste-Hilfe-Kasten,
  • Feuerlöscher.

Eine Zusammenfassung der Einrichtungsrichtlinien für Physiotherapiepraxen bietet der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V. – an.

Standortwahl 

Insbesondere wenn du dich gegen eine Kassenzulassung entschieden hast, ist die Standortwahl für deine Praxis, je nach Fachrichtung oder Zielgruppe, sehr wichtig. Als Einzugsgebiet kannst du von einem Radius von drei bis fünf Kilometern ausgehen. Beachte in diesem Radius die potentielle Kaufkraft, den Altersdurchschnitt und natürlich auch die Konkurrenz. Wieviele Praxen befinden sich in der Nähe? Welche Leistungen bieten sie an? Du solltest recherchieren, ob vielleicht ein bestimmtes Angebot fehlt, damit du eine Nische findest, in der du dich gegen Konkurrenten durchsetzen kannst. Ebenfalls wichtig ist die Lage und Erreichbarkeit. Bedenke, dass der Patient nicht nur die Behandlung bewertet, sondern das gesamte Ereignis: dies beginnt mit der Terminvereinbarung, dem Weg zur Praxis (Erreichbarkeit mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln), dem Empfang, dem Wartebereich, die eigentliche Behandlung und letztlich der Verabschiedung.

Deshalb solltest du nicht nur eine gute Verkehrsanbindung haben, sondern auch die Räumlichkeiten ansprechend und professionell gestalten. Für Krankengymnastik-/Physiotherapie-Praxen gelten umfangreiche Einrichtungsrichtlinien, die eingehalten werden müssen. Ein weiterer wichtiger Parameter (zumindest bei Kassenzulassung) ist die Nähe zu Patienten: Befinden sich Ärzte, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime in der direkten Umgebung, kann sich das durchaus sehr positiv auf die eigenen Umsätze auswirken. Du solltest dich frühzeitig in  den entsprechenden Einrichtungen persönlich vorstellen. Heime, Ärzte und Krankenhäuser sind oft an einer engen Kooperation mit Physiotherapiepraxen interessiert. Achte bei der Standortwahl auch auf eine ausreichend lange Laufzeit deines Mietvertrags für die Praxisräume, damit du nicht unerwartet einen vielleicht bereits etablierten Standort wieder aufgeben musst. 

Personalplanung 

Du solltest von Beginn an überlegen, welche Aufgaben du selbst übernehmen kannst und welche von Angestellten oder externen Dienstleistern erledigt werden. Effizienz ist ein wichtiges Kriterium. Die Abrechnungen, Buchhaltung und Steuerangelegenheiten kann ein Steuerbüro häufig schneller und besser erledigen, als man selbst. Auch beim Marketing ist es ratsam, sich professionelle Hilfe ins Boot zu holen.

Ebenfalls musst du dir eine Vertretungsregelung schaffen. Denn auch du kannst krank werden oder möchtest Urlaub machen. Scheust du dich davor, eigenes Personal einzustellen oder lohnt es sich nicht ausreichend, kann die Zusammenarbeit mit einem freiberuflichen Therapeuten von Vorteil sein, der dich im Notfall auch vertreten kann. Dadurch bist du flexibler und kannst besser auf Veränderungen der Umsätze reagieren. Eigenes Personal sollte gut geplant sein, denn es bedeutet immer große Verantwortung. Bau dir ein kompetentes Team auf, in dem jeder seine Stärken einbringt. Vor allem als Physiotherapeut solltest du ausreichend Zeit für die Personalsuche einplanen, da die derzeitige Arbeitsmarktlage sehr positiv ist. Bist du dir unsicher, ob und wie eigenes Personal eingestellt werden soll, ist es ratsam professionelle Hilfe zu holen. Auch Steuerberater können wichtige Tipps zur Gestaltung von Arbeitsverträgen geben. 

Rechtsformen

Eine der vielen Fragen, die du vor der Gründung beantworten musst, ist die Frage nach der Rechtsform. Einzelunternehmen oder GbR´s sind sehr unbürokratisch und einfach zu gründen, allerdings haftest du mit deinem gesamten privaten und geschäftlichen Vermögen. Wenn du dies umgehen möchtest, dann ist die GmbH ratsam. Die Haftung wird nur auf das Stammkapital von mindestens 25.000 EUR beschränkt, welches man einbringen muss, um die Kapitalgesellschaft zu gründen. Der Verwaltungsaufwand ist, sowohl bei der Gründung als auch später im laufenden Betrieb, jedoch recht hoch. Am sinnvollsten ist es, die Rechtsform im Zuge der Unternehmensentwicklung zu ändern. So entscheiden sich viele Gründer dazu, mit einem Einzelunternehmen zu starten und dieses später in eine GmbH umzuwandeln.

Für Physiotherapeuten, Heilpraktiker oder Osteopathen kann auch die Praxisgemeinschaft von Vorteil sein. Es ist die einfachste Art der Kooperation und sie ist gleichzeitig mit den geringsten juristischen Folgen verbunden. Bei der Praxisgemeinschaft agiert jede einzelne therapierende Person eigenständig. Lediglich die Anmietung und Nutzung der Praxisräume erfolgt gemeinsam und eventuell werden gemeinschaftlich Mitarbeiter beschäftigt. Rechtlich betrachtet handelt es sich jedoch um getrennte Einzelpraxen.

Die Partnerschaftsgesellschaft ist ebenfalls ein Zusammenschluss von Freiberufler*innen und unterliegt nicht der Gewerbesteuerpflicht. Die PG wird im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen. Ein Partnerschaftsvertrag ist für ihre Gründung erforderlich. Eine Haftungsbegrenzung kann vorgenommen werden, aber grundsätzlich haften die Partner auch mit dem Privatvermögen.

Steuern und Art der Tätigkeit

Grundsätzlich gilt, dass Heilbehandlungen im Kontext der Humanmedizin von der Umsatzsteuer befreit sind. Verkaufst du hingegen beispielsweise Heilmittel auf eigene Rechnung, agierst du gewerblich und musst für diese Umsätze ggf. Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Für die Behandlung von Patienten ohne konkrete ärztliche Indikation musst du womöglich ebenfalls Umsatzsteuer verlangen und abführen. Behandlungen im Anschluss oder Nachgang zu einer ärztlichen Verordnung sind seit 2012 umsatzsteuerpflichtig. Verfügt der Heilmittelerbringer allerdings über einen Heilpraktikerabschluss sind diese Leistungen wieder umsatzsteuerfrei.

Ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender vom Finanzamt zugeordnet wirst, ist abhängig von deinem Tätigkeitsbereich und ist steuerlich sehr relevant. Denn Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Auch die Gewinnermittlung für die Steuererklärung kann in der Form einer einfachen „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ erstellt werden. Sie ist weniger aufwändig, als die Erstellung einer Bilanz. Als Gewerbetreibender ist eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer nötig. Generell gelten Heilmittelerbringer, wie Heilpraktiker, Osteopathen und Physiotherapeuten jedoch als Freiberufler. Die Einstufung als Gewerbebetrieb erfolgt nur unter folgenden Kriterien:

  • Eröffnung einer zweiten Praxis oder Beschäftigung von mehr als drei Mitarbeitern
  • Verkauf von Therapiematerialien
  • Freiberufler stellt fachfremden Freiberufler ein
  • Beteiligung eines Gewerbetreibenden als Mit-Gesellschafter

Da die Regelungen zur Umsatzsteuer sowie die Kriterien zur Einstufung durch das Finanzamt sehr kompliziert sind, empfiehlt es sich bereits vor der Gründung Hilfe und Rat von einem Steuerberater einzuholen. 

Marketing 

Mit einem gut durchdachten Marketing-Konzept erreichst du deine Zielgruppe besser. Du solltest dich fragen, wer deine potentiellen Kunden sind und wie du Werbung effizient einsetzt. Mache dir außerdem Gedanken zu einer eigenen Corporate Identity und einem Corporate Design, um deinen Wiedererkennungswert bei allen Marketingaktivitäten zu steigern. Entwickle gemeinsam mit einem Profi ein Logo und Geschäftsausstattung wie Briefpapier, Rechnungsbögen, Gruß- und Visitenkarten sowie Flyer und andere Werbemittel.

Neben der klassischen Außenwerbung (Beschilderung am Gebäude) solltest du natürlich auch online zu finden sein. Erstelle eine professionelle Website auf der du dich und deine Leistungen präsentierst. Auch ein Google-Unternehmensprofil ist wichtig, damit deine Praxis über Google Maps auffindbar wird. Außerdem solltest du prüfen, ob zu deinem Konzept und deiner Zielgruppe eher klassische oder digitale Marketing-Aktivitäten passen. Digitale Aktivitäten können z.B. das Einrichten und die kontinuierliche Pflege von Social-Media-Profilen sein oder der regelmäßige Versand eines E-Mail-Newsletters. Zu den klassischen Maßnahmen können Zeitungsanzeigen und Plakate gehören sowie Neujahrsgrüße und Briefe/Postkarten mit Hinweisen auf Kurse in der Praxis.

Achtung: Bei Heilberufen gelten gesetzliche Werbeeinschränkungen.

Es ist grundsätzlich untersagt, mit konkreten Kassenleistungen zu werben – Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet. Ebenfalls untersagt ist das Werben mit der Zusage, die Patienten-Zuzahlung für Heilleistungen zu übernehmen. Auch Bilder, die dich selbst in Berufsbekleidung mit Patienten bei der Behandlung zeigen sind nicht erlaubt. Im Optimalfall wirbst du mit deinen Leistungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Die beste Werbung sind und bleiben die Qualität deiner Behandlung, der Service und die organisatorischen Abläufe in deiner Praxis. Gerade in Zeiten, in denen Online-Bewertungen für die Praxiswahl immer wichtiger werden, sind zufriedene Patienten die Grundvoraussetzung für das gute Image und den Erfolg deiner Praxis. 

Finanzplanung

Vor allem die Einrichtung einer Praxis kann durch die Anschaffung von notwendigen Geräten und möglichen Baumaßnahmen in den Praxisräumlichkeiten sehr kostenintensiv werden. Hinzu kommen die laufenden Kosten, wie Miete, Nebenkosten, Gehälter und Ausgaben für Werbung. Aus diesem Grund solltest du frühstmöglich eine detaillierte Finanzplanung erstellen, in der du die nötigen Investitionen und Kosten auflistest. Ebenso solltest du möglichst realistische Umsatzprognosen erarbeiten, um zu prüfen, wie rentabel dein Unternehmen wird. Hier ist es ratsam, sich professionelle Hilfe im Rahmen eines Gründercoachings zu holen. Dabei wird nicht nur das Geschäftskonzept in Form eines Businessplans gemeinsam erarbeitet, sondern auch der Zahlenteil. So weißt du genau, was auf dich zu kommt und wie viel Kapital du für die Gründung deiner Praxis benötigst.  

Falls du ein Bankdarlehen benötigst, informiere dich über Existenzgründerkredite in deinem Bundesland. Diese haben besonders günstige Konditionen. Allerdings ist für die Gewährung die Vorlage eines tragfähigen Businessplans nötig. Darin stellst du dein Geschäftskonzept inklusive aller relevanten Faktoren vor. Ebenso sollte darin eine Markt- und Konkurrenzanalyse sowie die Finanzplanung erläutert werden. Auch für dich ist die Erstellung eines Businessplans von Vorteil. Eventuelle Lücken und Schwachstellen deines Konzepts werden schnell sichtbar. Schließt du diese konsequent, wirst du mehr Sicherheit für dein Vorhaben erlangen und noch selbstbewusster hinter deinem Gründungsvorhaben stehen. 

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