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Tagesmutter werden

Starthilfe Beratung - Tagesmutter werden

Sie lieben den Umgang mit Kindern? Sie sind liebevoll, aber konsequent, verantwortungsbewusst und strapazierfähig? Dann haben Sie vielleicht auch schon darüber nachgedacht, Tagesmutter zu werden?! Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie dabei beachten müssen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen sollten, welche Schritte nötig sind und wie Sie sich einen guten Ruf erarbeiten können.

Was braucht man, um Tagesmutter zu werden?

Die Liebe zu Kindern und die Freude daran, sie in ihrer Entwicklung zu begleiten, sind nicht die einzigen Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um Tagesmutter zu werden. In erster Linie müssen Sie sich des hohen Maßes an Verantwortung bewusst sein, das es braucht, um die Kleinsten beim Heranwachsen zu unterstützen. Wenn Sie eigene Kinder haben und / oder durch Ihr soziales Umfeld schon öfter in Kontakt mit kleinen Kindern gekommen sind, dürften Sie wissen, dass man flexibel und strapazierfähig sein sollte, um den gemeinsamen Alltag zu meistern. Diese Eigenschaften helfen nicht nur im Umgang mit den Kindern selbst, sondern natürlich auch im Kontakt mit den Eltern. Dabei sind bei der Kommunikation mit den Familien Ehrlichkeit und Offenheit, Toleranz und Kompromissbereitschaft essenziell für ein friedliches Miteinander.

Entsprechend sollte bereits vor Beginn der Betreuung ausführlich auf gegenseitige Vorstellungen und Wünsche eingegangen werden. Sowohl von Seiten der Familie als auch von Seiten der Tagesmutter. Am besten werden jegliche Details auch bereits mit in den Betreuungsvertrag aufgenommen, um möglichen Ärger oder Missverständnissen und daraus resultierende Unzufriedenheit auf beiden Seiten vorzubeugen.

Das ist besonders wichtig, da es zum Wohl des Kindes beiträgt, wenn sich Tagesmutter und Eltern gut verstehen. Steht der Betreuungsvertrag fest, gilt es, dass sich alle an die getroffenen Vereinbarungen halten und eventuelle Änderungen oder Abweichungen rechtzeitig angezeigt und besprochen werden. Daher ist es wichtig, sich auch während des Betreuungsverhältnisses regelmäßig mit den Eltern auszutauschen, und das nicht nur zwischen Tür und Angel beim Bringen oder Abholen.

Es dürfte im Interesse aller Beteiligten liegen, einen regelmäßigen Termin wahrzunehmen, an dem sich beide Seiten austauschen, um ein Handeln im Wohle des Kindes zu ermöglichen und die bestmögliche Betreuung als Ergänzung zum familiären Umfeld zu gewährleisten. Da die Aufgabe einer Tagesmutter nicht nur die Beaufsichtigung der Kinder umfasst, sondern auch die Betreuung im erzieherischen Sinne, ist es wichtig, sich ausführlich mit den Eltern auseinanderzusetzen, Grenzen zu erörtern und den pädagogischen Anspruch zu definieren. Dabei sollten beide Seiten versuchen, Kritik nicht persönlich aufzufassen und sich mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung zu begegnen.

Wie kann man Tagesmutter werden?

Wenn die oben erläuterte persönliche Eignung besteht, sollten Sie sich vorab umfassend Gedanken darüber machen, wie Ihr Tagespflegeangebot genau aussehen soll. Also über die Dinge, die auch in den bereits erwähnten Betreuungsvertrag hineingehören.

Hierbei kommt es im Besonderen auf folgende Aspekte an:

  • Zeit, Dauer und Ort der Kinderbetreuung
  • Festlegung von Alter und Anzahl der Tagespflegekinder
  • Kosten
  • Urlaubszeiten
  • Versicherung
  • Sozialabgaben

Mustervordrucke für Tagesmutter Verträge kann man im Internet finden und sie werden u. a. auch vom Jugendamt zur Verfügung gestellt.

Zudem müssen Sie im Vorfeld Ihre Wohnsituation überprüfen, denn die Räumlichkeiten sind mit ausschlaggebend für die Erteilung der Pflegeerlaubnis (nach Paragraph 43, 8. Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfegesetz) durch das zuständige Jugendamt. Dies ist die offizielle Zulassung, die Sie benötigen, wenn Sie eine dauerhafte Kinderbetreuung (länger als drei Monate und mehr als 15 Stunden wöchentlich) bei sich zu Hause gegen Entgelt einrichten wollen. Zudem gibt sie die Anzahl der zu betreuenden Kinder vor: Bei ausreichender Eignung und unter Berücksichtigung persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Gesichtspunkte wird einem die Erlaubnis erteilt, ein bis fünf Tageskinder gleichzeitig zu betreuen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis:

  • Ärztliches Attest der Tagesmutter
  • Polizeiliches Führungszeugnis aller im Haushalt lebenden volljährigen Personen
  • Oft auch eine Schufa-Auskunft
  • Pädagogische Qualifizierung (Ausprägung je nach Stadt/Region/Bundesland unterschiedlich**)
  • Nachweis über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Bezug auf Kinder

**16-160 Unterrichtsstunden und jährliche Fortbildungen

Trotz oftmals fehlender Ausbildungsmöglichkeiten zur Tagesmutter sollten Sie sich bei Ihrer Arbeit an die vom Jugendamt und dem Tagesmütter-Bundesverband vorgegebenen Richtlinien halten. Weiterhin gibt es Möglichkeiten beim Jugendamt, an einigen Volkshochschulen und in Tagesmütter Verbänden an Seminaren, Vorträgen und Fortbildungen teilzunehmen, was Sie in Ihrem eigenen Interesse und dem der Kinder regelmäßig tun sollten.

Natürlich sollten Sie im Vorfeld auch bereits genau wissen, wo der übliche Stundensatz für eine Tagesmutter liegt und welche Ausgabenauf Sie zukommen werden.

Da Sie nach Aufnahme der Tätigkeit die Aufsichtspflicht für die Tageskinder übernehmen, also eine rechtlich geregelte Verantwortung übertragen bekommen, sollten Sie vorab eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Auch über den Fall des Krankwerdens eines Kindes sollten Sie sich Gedanken machen. Vereinbaren Sie mit den Eltern vorab und innerhalb des Betreuungsvertrages, inwieweit Sie Arztbesuche übernehmen. Eine Vollmacht für solche Fälle zu erhalten ist ebenfalls wichtig und frühzeitig abzuklären.

Auch wenn die Eltern lediglich informiert werden und ärztliche Termine selbst wahrnehmen wollen, sollten die Kinder über einen ausreichenden Impfschutzverfügen. Bei gewissen Krankheitssymptomen dürfen Kinder aber auch keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen bzw. darf sie die Tagesmutter nicht aufnehmen, wenn sie mehrere Kinder betreut. Dazu kommen noch meldepflichtige Erkrankungen wie Salmonellen, über die Sie sich ebenfalls informieren sollten.

Erst wenn dieser umfangreiche Prozess abgeschlossen ist und Sie loslegen können und wollen, beginnt die eigentliche Suche nach Tageskindern. Dabei können Sie das Jugendamt oder eine von mehreren Tagesvermittlungsstellen unterstützen.

Tagesmutter werden als Erzieherin

Sind Sie bereits ausgebildete Erzieherin bei einem staatlichen oder auch privaten Träger und überlegen nun, sich als Tagesmutter zu etablieren? Die Nachfrage an Kinderbetreuungsplätzen steigt immer weiter und in immer mehr Städten und Kommunen sind die Kindertagesstätten nicht mehr ausreichend in der Lage, allen Familien einen Platz anzubieten. Als Tagesmutter werden Sie demzufolge einen großen Zuspruch erleben.

Sie benötigen für den Tätigkeitswechsel lediglich die oben bereits genannte Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, um sich bei selbigem registrieren zu lassen. Zudem müssen Sie eventuell einen Qualifikationskurs zur Tagesmutter absolvieren. Da die fachliche Qualifikation sowie ggf. der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs im Bezug auf Kinder bereits vorhanden sind, brauchen Sie nur noch folgende Dokumente für den Erhalt der Pflegeerlaubnis:

  • Ein ärztliches Attest
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis aller volljährigen Personen, die im Haushalt leben
  • In manchen Fällen auch eine Schufa-Auskunft

 Lassen Sie sich am besten beim zuständigen Jugendamt vor Ort eingehend beraten, da die Anforderungen von Stadt zu Stadt bzw. Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

Tagesmutter werden Verdienst

Erfolgt die Betreuung der Kinder auf eingeschränkter selbstständiger Basis, legt der öffentliche Jugendhilfeträger die Entgeltsätze, also den Stundensatz pro Kind fest. Aktuell liegt dieser bei mindestens 2 €/h/Kind. Gemäß § 23 Abs. 2a SGB VIII soll dieser leistungsgerecht ausgestaltet sein. Es handelt sich dabei um die öffentlich geförderte Kindertagespflege. Sie erhalten demnach eine Geldleistung aus öffentlichen Mitteln vom Jugendamt, die sich aus Sachaufwendungen für das Kind wie Verpflegung, Verbrauchskosten (Miete, Wasser, Strom), Spielzeug, ggf. Fahrtkosten usw. und einer Förderungsleistung für die Erziehungsaufwendungen der Tagesmutter zusammensetzt. Weiterhin bekommt die Tagesmutter die Beiträge für eine nachgewiesene Unfallversicherung, den hälftigen Betrag für eine angemessene und nachgewiesene Alterssicherung bzw. die gesetzliche Rentenversicherung sowie den hälftigen Betrag für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung erstattet.

Bei voller Selbstständigkeit zahlen die Eltern und die Tagesmutter legt ihren Stundensatz selbst fest. Allerdings muss sie dann auch alle Kosten (Altersvorsorge, Versicherungsbeiträge, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Krankheits- und Urlaubstage etc.) allein tragen und ihren Gewinn versteuern.

Zudem unterscheiden sich die Gehälter wie in den meisten Berufen, je nach Bundesland, Art der Qualifikation und der bereits erworbenen Erfahrung. Dabei ist die Spanne tatsächlich sehr groß und reicht von 3 bis 12 Euro Stundensatz, wobei zusätzlich selbstverständlich auch die Anzahl der betreuten Kinder eine Rolle spielt und sich auf den Verdienst auswirkt. Zudem ist auch der Aufwand pro Kind zu berücksichtigen – ein größeres Kind benötigt schließlich weitaus weniger Pflegeaufwand als ein Baby.

Geht man von einem durchschnittlichen Stundensatz von 5,50 € pro Kind aus (Vorschlag des Bundesverbandes für Kindertagespflege), ergäbe das bei 5 betreuten Kindern (= Max.) im Monat mit 20 Wochenstunden Betreuungszeit pro Kind einen Bruttomonatsverdienst von 2.200 €.

Die Räumlichkeiten

Tatsächlich gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Rahmen vor, wie die Räume einer Kindertagespflege ausgestattet sein müssen. Die Anforderungen sind im Handbuch Kindertagespflege nachzulesen (im Einzelfall ist die Gesetzgebung Ihres Bundeslandes maßgeblich), u. a.:

  • Geräumige, helle, freundliche Einrichtung
  • Kindgerecht (wie ausreichend Platz zum Spielen, keine empfindlichen Gegenstände, die schmutzig werden oder kaputt gehen können)
  •  Kindersicher*: unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
  • Separater Schlafraum
  • Altersgerechtes, vielfältiges Spielmaterial
  • Garten / Spielplatz / Grünanlagen in der Nähe

*siehe auch: Wohnung kindersicher machen: Darauf solltet ihr achten (wohnglueck.de)

Tagesmutter – Rechtsform und Marketing

Die Gewerbeordnung stuft Tagesmütter als Freiberufler ein, somit sind sie keine Gewerbetreibenden. Da jedoch je nach Bundesland und Anzahl der betreuten Kinder sowie der damit verbundenen Höhe der Einnahmen doch eine Gewerbeanmeldung benötigt wird, ist es ratsam, diese Frage mit dem zuständigen Finanz- und dem Gewerbeaufsichtsamt und/oder einem Steuerberater zu klären. Aber auch das zuständige Jugendamt kann hier weiterhelfen.

Ist diese Frage geklärt und Sie haben sich für die Selbstständigkeit entschieden, sollten Sie sich Gedanken über ein geeignetes Marketingkonzept machen. Gerade weil Kindergartenplätze immer knapper werden, steigt der Bedarf an Tagesmüttern. Das Angebot derer steigt aber ebenfalls entsprechend der Nachfrage, sodass es unabdingbar ist, sich einen Namen zu machen, um nicht in der Masse unterzugehen. Lassen Sie sich ein abwechslungsreiches Programm einfallen, von dem Kinder und Eltern begeistert anderen Familien erzählen. Dazu gibt es viele Möglichkeiten, den Alltag in der Tagespflege spannend und pädagogisch wertvoll zu gestalten:

  • Outdoor-Aktivitäten wie Spielplätze erkunden, kleine Wanderungen mit Picknick, Natur erforschen durch Sammeln von Blättern, Steinchen, Stöcken etc.
  • Indoor-Aktivitäten wie Basteln (bspw. mit den auf Spaziergängen gesammelten Materialien), Malen, Kneten, Verkleiden, Vorlesen, Geschichten nachspielen
  • Aktivitäten mit erzieherischem Charakter, altersgemäß und in einem spielerischen Rahmen (an Alltagspflichten heranführen, indem Sie sie kleinere Aufgaben übernehmen lassen und so auch ihr Verantwortungsgefühl stärken)

Um neben der Mund-zu-Mund Propaganda auf sich aufmerksam zu machen, können Sie:

  • Liebevoll gestaltete Werbezettel an von Eltern oft frequentierten Orten mit Ihrer Telefonnummer zum Abreißen aufhängen (z. B. im Supermarkt, in der Krabbelgruppe oder bei Hebammen)
  • Kleinanzeige in der örtlichen Tageszeitung, im Internet, auf Vermittlungsportalen und in Suchmaschinen schalten
  • Eine eigene Website erstellen

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie lange dauert eine Umschulung als Tagesmutter?

Im Regelfall nimmt eine Umschulung zur Tagesmutter zwischen 16 und 160 Unterrichtsstunden in Anspruch. Diese lassen sich theoretisch innerhalb weniger Wochen absolvieren.

Wie wird eine Tagesmutter finanziert?

Auf eingeschränkter selbstständiger Basis erfolgt die Finanzierung durch das Jugendamt bzw. die Kommune aus öffentlichen Mitteln. Bei voller Selbstständigkeit erhält die Tagesmutter das Entgelt direkt von den Eltern der Tageskinder.

Wie alt muss man sein, um Tagesmutter zu werden?

Eine Tagespflegeperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. Abgesehen davon spielt das Alter keine Rolle, wobei die Person natürlich körperlich und geistig fit sein sollte, um ihrer pädagogischen und pflegerischen Verantwortung nachkommen zu können.

Kann man als Tagesmutter angestellt sein?

Als Tagesmutter kann man fest bei Elternpaaren oder Elterninitiativen angestellt sein. Aber auch eine Anstellung in Unternehmen, bei freien Trägern im Bereich Sozialhilfe oder in Kinderbetreuungen sowie Jugendämtern ist möglich.

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