Du möchtest dich mit einem Pflegedienst selbstständig machen und dabei mit Menschen für Menschen arbeiten? Hier findest du alle Informationen und Voraussetzungen für Deine Gründung eines ambulanten Pflegedienstes.
Fachliche Voraussetzungen
Zunächst solltest du beachten, dass für die Gründung eines Pflegedienstes einer der folgenden Abschlüsse notwendig ist:
- zum/zur Gesundheits-/Krankenpfleger/in,
- zum/zur Kinderkrankenpfleger/in oder
- zum/zur Altenpfleger/in
Darüber hinaus musst du in den letzten acht Jahre mindestens zwei Jahre in deinem Ausbildungsberuf gearbeitet haben.
Pflegedienstleitung
Für eine leitende Position im Pflegedienst ist außerdem eine Weiterbildung Pflicht. Um diese nachzuweisen, kommt entweder ein erfolgreich absolvierter Ausbildungslehrgang zur Pflegedienstleitung (PDL) mit einem Mindestumfang von 460 Stunden oder ein vergleichbares Studium (Pflegemanagement) in Betracht. Hiermit soll nachgewiesen werden, dass du über ausreichende Kenntnisse für die Führung eines Pflegeunternehmens verfügst.
Pflegedienst gründen ohne PLD – eigener Pflegedienst als Inhaber
Solltest du die gesetzlich vorgeschriebene PLD-Ausbildung nicht haben, steht dir alternativ die Möglichkeit der Gründung als Inhaber des Unternehmens zu. Dazu benötigst du jedoch eine verantwortliche Pflegekraft als Pflegedienstleitung, die die erforderlichen Qualifikationen mitbringt und eng mit dir zusammenarbeitet.
Kaufmännische Kenntnisse
Weiterhin solltest du gute kaufmännische Kenntnisse mitbringen, um nicht nur für die Patienten Verantwortung zu tragen, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit deines Unternehmens sorgen zu können. Solltest du hier noch Weiterbildungsbedarf haben, informiere dich z.B. beim Fachverband für ambulante Pflegedienste.
Persönliche Voraussetzungen
Aber nicht nur formale Voraussetzungen sind für die Gründung eines eigenen Pflegedienstes relevant. Besonders in sozial verantwortungsvollen Berufen sind die persönlichen Eigenschaften von dir als Gründer und auch deiner Mitarbeiter sehr wichtig. Dazu zählen physische und psychische Belastbarkeit sowie eine Menge Einfühlsamkeitsvermögen gegenüber deinen Patienten.
Die Zulassung durch Pflege- und Krankenkasse
Um deine Leistungen gegenüber den Pflege- und Krankenkassen abrechnen zu können, brauchst du eine offizielle Zulassung. Dabei sind auf folgende Punkte zu achten:
- Neben qualifizierter Pflegedienstleitung eine stellvertretende Leitung
- Ausreichend Personal
- Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern
- Erreichbarkeit des Pflegedienstes 24h am Tag
- Durchführung eines Qualitätsmanagements und Einhaltung von gesetzlichen Qualitätsstandards
- Einhaltung eines Hygieneplans
Um mit den Pflege- und Krankenkassen deine Leistungen abrechnen zu können, benötigst du außerdem eine sogenannte IK-Nummer (Institutionskennzeichen). Diese ist bundesweit gültig und erleichtert den Kassen die Zuordnung der Abrechnungsdaten zu den einzelnen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen. Du kannst diese formlos bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragen.
Weiter ist für die Pflege von Pflegebedürftigen gesetzlich ein internes Qualitätsmanagement festgeschrieben worden. Hierbei wird die Qualität der Pflege durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)überprüft.
Folgende Punkte sind bei dem Qualitätsmanagement besonders zu beachten:
- Einhaltung von Hygienerichtlinien
- Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter
- Einbindung der vorgeschriebenen Qualitätsstandards in das Pflegekonzept
- Tourenpläne und Erreichbarkeit des Pflegedienstes und ein Notfallprotokoll
- Beratung und Einbindung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
- Pflegedokumentationen
Standort
Der richtige Standort deines Unternehmens ist entscheidend für den Erfolg.
Es ist wichtig die Situation am gewünschten Standort zu erfassen und im Businessplan genau zu beschreiben. Zwar ist der Bedarf in der Pflege grundsätzlich groß, dennoch müssen Markt- und Konkurrenzsituation im Auge behalten werden. Außerdem sollten geeignete Räumlichkeiten bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. eine zentrale Lage, gute Erreichbarkeit, Parkplätze etc.
Businessplan
Ein guter Businessplan ist auch im Bereich der Pflege ausschlaggebend für den Geschäftserfolg. Neben der ausführlichen Beschreibung der Geschäftsidee, werden alle wichtigen Faktoren wie die Zielgruppe, die oben genannte Marktanalyse, Personaleinsatz und Marketingmaßnahmen erläutert. Der Businessplan zeigt auf, ob das Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll und tragfähig ist. Die Finanzplanung zeigt auf, welche Mittel zu welchen Zeitpunkten benötigt werden und wie diese eingesetzt werden.
Versorgungsvertrag
Um die Kosten der Behandlungen über die Pflegekassen abrechnen zu können, wird ein Versorgungsvertrag mit diesen geschlossen. Hier wird die Art der Behandlung sowie das Einzugsgebiet geregelt und festgelegt.
Seit 2018 erfolgt die Abrechnung der Pflegeleistungen ausschließlich in elektronischer Form per Datenträgeraustausch. Für die häusliche Krankenpflege nach SGB V muss beachtet werden, dass diese nur für einen bestimmten Zeitrahmen gilt und für die ambulante Pflege nach SGB XI gesonderte Versorgungsverträge abzuschließen sind
Mitarbeiter
Wichtigster Erfolgsfaktor jedes Unternehmens sind seine Mitarbeiter. Wie du ein qualitativ hochwertiges Team aufbaust und gute Mitarbeiter nicht nur gewinnen, sondern auch halten kannst, solltest du gut planen. Besonders im Pflegebereich ist gut ausgebildetes Personal schwer zu finden. Auch für gute Bedingungen am Arbeitsplatz hast du als Arbeitgeber Sorge zu tragen. Informiere dich was laut Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben ist und was du deinen Mitarbeitern darüber hinaus bieten könntest, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.
Für die Unfallversicherung der Mitarbeiter ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zuständig.
Weiter solltest du bei deiner Personalplanung die Schichtpläne und Fahrzeiten deiner Mitarbeiter einplanen. Diese sollten kompatibel mit der gesetzlich geforderte 24/7-Bereitschaft im Pflegedienst sein.
Kosten
Bei der Gründung eines ambulanten Pflegedienstes sollten du sämtliche Kosten deines Unternehmens im Blick haben. Dazu zählen unter anderem:
- Miete und Nebenkosten für Geschäftsräume
- Personalkosten
- Schutzkleidung
- Verbrauchs- und Pflegehilfsmittel
- Fahrzeuge (inklusive laufender Kosten)
- Steuern
- Versicherungen
- Werbekosten
Rechtsform
Bevor du dein Unternehmen gründest, solltest du dir Gedanken über die passende Rechtsform machen. Diese hat Auswirkungen auf Haftungsregelungen, Steuern und die allgemeine Organisationsstruktur deines Unternehmens.
Als Einzelunternehmer haftest du zum Beispiel mit deinem Privatvermögen, als GmbH hingegen mit dem in die Gesellschaft eingebrachten Einlagen und dem Gesellschaftsvermögen.
Ambulante Pflegedienste sind zu einem Nachweis ihrer Wirtschaftlichkeit zu einem Jahresabschluss samt Bilanz verpflichtet. Daher werden diese häufig als GmbH gegründet.
Buchführung
Die Buchführung von zugelassenen Pflegeeinrichtungen ist in der Pflegedurchführungsverordnung (PDV) geregelt und sehr genau vorgeschrieben.
Diese haben einen Jahresabschluss vorzulegen, der eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Nachweise beinhaltet. Eine laufende Beratung über einen erfahrenen Steuerberater ist an dieser Stelle sehr wichtig.
Pflegedienst eröffnen – Startkapital und Finanzierung
Sowohl Anfangsinvestitionen als auch laufende Kosten wie Miete, Personal und Versicherungen müssen ausreichend abgedeckt werden.
Um eine passende Finanzierung für dein Unternehmen zu erhalten, solltest du besonderen Wert auf den Finanzplan aus dem Businessplan legen. Die Finanzplanung zeigt auf, welche Mittel zu welchen Zeitpunkten benötigt werden und wie diese eingesetzt werden.
Um einen Bankkredit zu erhalten muss ein schlüssiges Konzept vorliegen, welches die Bank von deinem Vorhaben überzeugt und eine hohe Wahrscheinlichkeit aufzeigt, dass dein Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich sein wird.