Der Gründungszuschuss: Dein finanzieller Anker in der Gründungsphase
Was genau ist der
Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Agentur für Arbeit speziell für Arbeitslose bereitgestellt wird, die den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Er dient nicht nur dazu, den Lebensunterhalt in der Anfangsphase zu sichern, sondern auch die soziale Absicherung zu gewährleisten.
Laufzeit und Höhe
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen unterteilt
Phase 1
In den ersten sechs Monaten erhältst du den Zuschuss in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I. Zusätzlich gibt es einen pauschalen Betrag von 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung. Das bedeutet, du kannst dich voll und ganz auf den Aufbau deines Unternehmens konzentrieren, ohne dir Sorgen um deine finanzielle Grundlage machen zu müssen.
Phase 2
Nach den ersten sechs Monaten kann der Zuschuss für weitere neun Monate gewährt werden, allerdings nur in Form der pauschalen Zahlung von 300 Euro für die soziale Absicherung.
Konkrete Ergebnisse unser „Beratung“ bzw. unseres Gründercoachings sind unter anderem
Ablauf der Beantragung
1. Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit
Hier wird geklärt, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt sind. Dieses wird nach der Arbeitslosmeldung automatisch vergeben. Ruf uns zur Vorbereitung gern vorher an!
2. Erstellung eines Businessplans
Dieser muss erstellt und dann von einer fachkundigen Stelle geprüft und bestätigt werden. Idealerweise erstellst du diesen mit einem Profi von uns komplett Kostenfrei über Bildungsgutscheine des Arbeitsamtes oder Jobcenters. Wir kümmern uns im Anschluss auch gern um eine kostenfreie fachkundige Stellungnahme für dich!
3. Antragstellung
Mit dem bestätigten Businessplan und dem Nachweis über die unternehmerischen Fähigkeiten kann der Antrag auf den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Auch hier sorgen wir gern dafür, dass das alles ohne Fehler passiert.