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Der Weg zum Gründungszuschuss: eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Starthilfe Beratung - Gründerzuschuss-Tipps

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine sehr attraktive Möglichkeit in die Selbstständigkeit zu starten. Jedoch gibt es keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Vielmehr müssen wichtige Details bei der Antragsstellung beachtet werden. In dieser Anleitung führen wir Dich Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte, sodass Du den Gründungszuschuss erhältst und durchstarten kannst. 

Schritt 1: Arbeitslos melden

Der Gründungzuschuss ist für Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Selbstständigkeit anstreben. Das heißt konkret: man muss mindestens einen Tag arbeitslos sein, bevor man einen Antrag auf den Gründungszuschuss stellen sollte. Wer sich noch in einem Angestelltenverhältnis befindet, muss also kündigen und sich dann arbeitslos melden – idealerweise drei Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnisses!

Hier ist jedoch Achtung geboten: wer ohne triftige Gründe kündigt (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), läuft Gefahr eine dreimonatige Sperre des Leistungsbezugs zu erhalten. Das heißt: der Restanspruch auf das ALG I wird ebenfalls um drei Monate gekürzt! Es gibt jedoch verschiedene Wege die Sperre auch ohne Eigenkündigung zu umgehen, kontaktiere uns kostenlos für weitere Infos über unser Formular oder der Rufnummer 0800 143 0000.

Warum der Restanspruch so wichtig ist, erfährst Du im nächsten Schritt.

Schritt 2: ALG I – Restanspruch prüfen

Nur wer zum Zeitpunkt der Gründung über mindestens 150 Tage Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) verfügt, kann den Gründungszuschuss beantragen. Wichtig ist dabei der Zeitpunkt der Gründung und nicht der Antragstellung. Auch sollte das Gewerbe noch nicht angemeldet sein. Wieviel Restanspruch Du noch hast, erfährst Du direkt von der Agentur für Arbeit bei einem Sachbearbeiter, der für Selbstständigkeit zuständig ist.

Schritt 3: Das Erstgespräch mit Deinem Sachbearbeiter

Verfügst Du über den erforderlichen Restanspruch, solltest Du so schnell wie möglich in einem persönlichen Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter über das Vorhaben sprechen. Auch wenn Du noch angestellt bist, kannst Du schon vorab die Agentur für Arbeit dafür kontaktieren. Frage immer direkt nach einem Sachbearbeiter, der für das Thema Selbstständigkeit zuständig ist. So wird der ganze Prozess beschleunigt und nicht unnötig Zeit vergeudet.

In dem persönlichen Gespräch solltest Du dann die Geschäftsidee erläutern und warum die Selbständigkeit für Dich einen schnellen Weg aus der Arbeitslosigkeit ebnen wird. Denn beachte: der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das heißt es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, ob der Zuschuss gewährt wird. Oft machen Sachbearbeiter unklare Aussagen oder versuchen Dir eine erneute Anstellung schmackhaft zu machen. Umso wichtiger ist es, dass Du mit einem festen Vorhaben und gut vorbereitet in den Termin gehst!

Wir helfen Dir gerne bei der Vorbereitung für das Gespräch, indem wir Dir einen kostenlosen Leitfaden erstellen und eine fachkundige Stellungnahme schreiben, die Deinen Sachbearbeiter überzeugen werden. Kontaktiere uns dafür über unser Formular oder der Telefonnummer 0800 143 0000.

Schritt 4: Der Antrag

Ist das Gespräch gut verlaufen, erhältst Du die Antragsunterlagen für den Gründungzuschuss. Das bedeutet noch nicht, dass Du den Zuschuss bekommst. Im Gegenteil: jetzt beginnt die eigentliche Arbeit, denn Du musst ein schlüssiges Geschäftskonzept bzw. einen Businessplan erarbeiten, der von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK) nochmal überprüft wird. Das Konzept muss z.B. auch eine detaillierte Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau enthalten. Hier machen die meisten Antragssteller den Fehler irgendwelche Businessplan-Vorlagen aus dem Internet zu ziehen und das Dokument selbst zu erarbeiten.

Das Ergebnis: der Businessplan ist nicht schlüssig, der Antrag wird abgelehnt, der Traum der Selbstständigkeit ist vorerst geplatzt! Wie Du dies verhindern kannst, erfährst Du im nächsten Schritt.

Schritt 5: Gründercoaching mit AVGS-Gutschein

Mit einem kostenlosen Gründercoaching vom Starthilfe-Beratung wirst du nicht nur optimal auf die Selbstständigkeit vorbereitet, sondern erarbeitest zusammen mit einem Coach den Businessplan, den Du für den Antrag brauchst. Um das Coaching zu erhalten, solltest Du deshalb bereits im Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter nach einem sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)-Gutschein fragen. Nur so ist das Coaching 100% gefördert und somit komplett kostenfrei für Dich!

Starthilfe-Beratung coacht Dich dann in einem unserer bundesweiten Standorte in allen wichtigen Punkten wie z.B. Gewerbeanmeldung und andere Formalitäten wie steuerliche Ersterfassung und Zuassungen, Finanzierung oder Marketingplanung. Am Ende hast du einen fertigen Businessplan, den Du nicht nur für den Gründungzuschuss, sondern auch später für Investoren oder Banken brauchst. Am besten forderst Du noch heute ein kostenloses Erstgespräch an oder rufst an unter 0800 143 0000.

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