Aus meiner Praxis: Neulich war ich auf einer Konferenz in Berlin. Zu Gast waren zahlreiche Exoten, die sich im beruflichen Leben gerne selbst verwirklichen würden und als selbstständige Unternehmer ihr Geld verdienen wollen, während sie dabei ganz nebenbei auch noch um die Welt reisen. Natürlich wurden immer wieder auch Fragen zum Gründerzuschuss diskutiert – zu Recht, denn in der Praxis bedeutet der Gründerzuschuss: Mit ALG I (für 6 Monate) und 300 Euro aus dem Gründerzuschuss dazu (für bis zu 15 Monate) können Existenzgründer relativ sorgenfrei agieren und das eigene Business in Gang bringen. Relativ sorgenfrei, weil eben nur für die ersten 6 Monate ein planbares Einkommen zur Verfügung steht – was aber immerhin besser ist, als die Ungewissheit, mit der sich Existenzgründer sonst herumschlagen müssen. Natürlich kann sich ein erfolgreicher Start auch länger als 6 Monate hinziehen – doch das soll an anderer Stelle zum Thema werden.
Was bringt eigentlich der Gründerzuschuss in Bezug auf die Existenzgründung?
Der Gründerzuschuss kann mehr ausrichten, als Existenzgründer zunächst meinen:
ALG I Leistung für die ersten 6 Monate nach der Gründung OHNE ABZÜGE bei Einnahmen durch die neue Selbstständigkeit!
extra 300 Euro für bis zu 15 Monate (für die KV-Absicherung gedacht).
Insbesondere der letzte Punkt ist nicht zu unterschätzen, denn die Beiträge zur Krankenversicherung haben schon manch einen Existenzgründer ins Schwitzen gebracht!
Für wen ist der Gründerzuschuss möglich?
Auch der Adressatenkreis von Gründerzuschüssen ist für Existenzgründer nicht zu unterschätzen:
für alle Noch-Angestellten und Noch-Arbeitnehmer mit einem ALG-Restanspruch von 150 Tagen;
für diejenigen, die bereit sind, sich gleich komplett ins Abenteuer Selbstständigkeit zu werfen (Haupterwerb ist Voraussetzung).
Wichtige Tipps, die es zu beachten gilt
Wenn die oben gemachten Ausführungen zutreffen, sollten sich Existenzgründer die nächsten Punkte ganz besonders auf ihre Prioritätenliste schreiben – sie können oftmals den kleinen Unterschied ausmachen, wenn es um Erfolg oder Misserfolg des eigenen Unternehmens geht.
Lass dich kündigen!
Was Sie auf gar keinen Fall tun sollten: Selbst den noch laufenden Job kündigen. Die Kündigung durch den Arbeitgeber oder ein Aufhebungsvertrag* sind ein Muss, denn sonst gibt es bzgl. des ALG eine Sperre von 3 Monaten – eine unnötige Belastung, die nicht sein muss.
Fast jeder Chef ist nach Rücksprache hier zur Kooperation bereit – denn wer will schon einen kündigungswilligen Arbeitnehmer mit „Gewalt“ halten. (*auch der Aufhebungsvertrag muss spezielle Bedingungen erfüllen und ist insgesamt sehr komplex: Kontaktieren Sie mich am besten direkt, wenn Sie vor dieser Entscheidung stehen).
Schreibe einen Businessplan und entwickle ein überzeugendes Unternehmenskonzept!
Wer sich selbstständig macht, braucht den Businessplan nicht nur für die Beantragung von Zuschüssen und Fördergeldern, sondern kann den Businessplan auch dazu nutzen, um bereits im Vorfeld Details zu bedenken – der beste Schutz gegen unüberlegte und spontane Aktionen, die sich anschließend als finanziell nicht zuträglich erweisen. Ziehen Sie bereits jetzt einen kompetenten Gründungsberater hinzu, denn die vielen Informationen und vermeintlichen Tipps aus dem Freundes- und Bekanntenkreis können zu diesem Zeitpunkt mehr Verwirrung stiften als für Klarheit sorgen.
Unabhängig davon sollten Existenzgründer auch schon die finanzielle Komponente genau durchdenken und gegebenenfalls ein Business Model Canvas erstellen. Selbst, wenn ein Berater hinzugezogen wird, sind eigene Überlegungen im Vorfeld Gold wert. Für das zuständige Amt und die jeweiligen Behörden und Fachbereiche sollte die Kalkulation bestenfalls folgende Ergebnisse zeigen: Die ersten 6 Monate in der Selbstständigkeit laufen flau an (Zuschuss wird unbedingt benötigt), aber danach reicht es wirklich gut zum Leben.
Nimm dir einen Berater zur Seite, der auf Existenzgründung spezialisiert ist!
Auch beim Arbeitsamt muss der Businessplan eingereicht werden. Daher bietet es sich an, dass dieser in Zusammenarbeit mit einem kompetenten Berater erarbeitet und erstellt wird. Gerade, wenn es um die Konzeptentwicklung geht, kann ein Gründungscoach wertvolle Impulse geben. Besonders positiv ist dabei: Jeder Berater, der sich in diesem Bereich auskennt, kann seine Leistungen mit mindestens 80 % Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anbieten (für Existenzgründer übrigens ein wichtiges Kriterium bei der Beratersuche!). Ein kompetenter Gründungsberater maximiert nicht nur die Chancen auf den Gründerzuschuss – er berät Existenzgründer auch allumfassend bezüglich der vielfältigen Stolpersteine bei der Gründung und während der ersten Zeit als Selbstständiger. Gleichzeitig bekommen Existenzgründer die nötige Handreiche für den Umgang mit Ämtern und Behörden.
Optimiere deinen Lebenslauf!
Ganz wichtig: Lebenslauf und Vorhaben müssen zusammenpassen! Daher wird empfohlen, sich bereits im Vorfeld auch hiermit auseinanderzusetzen. Das ist nicht nur für den Antrag rund um Gründerzuschüsse und Fördergelder wichtig, sondern stellt gleichzeitig auch ein Merkmal dar, das die Erfolgsaussichten des eigenen Vorhabens bewertet. Nicht vergessen: Qualifikationsnachweise werden vom Arbeitsamt dringend für die Entscheidungsfindung benötigt!
In der Regel unterscheidet sich ein Lebenslauf für eine Bewerbung erheblich von einem Lebenslauf, mit dem Existenzgründer in das eigene Business starten. Achtung: Sie haben in der Regel nur eine Chance, um andere von den Erfolgsabsichten der Unternehmensgründung bzw. der Selbstständigkeit zu überzeugen – nutzen Sie diese und optimieren Sie bereits im Vorfeld den eigenen Lebenslauf!
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