Du möchtest deinen eigenen Salon eröffnen und träumst davon dir dein eigenes Geschäft aufzubauen? Es ist allgemein bekannt, dass die Gehälter von Frisören sehr niedrig und die Arbeitsbedingungen hart sind. Verlockend ist daher der Gedanke, sich selbständig zu machen und die berufliche Karriere als Frisörin oder Frisör nach den eigenen Wünschen zu gestalten.
Allerdings bedarf es einer intensiven Vorbereitung. Ein gut erarbeitetes Geschäftskonzept, das Einholen von zahlreichen Informationen, realistische Ziele und nicht zuletzt eine durchdachte Finanzplanung sind grundlegend für den Erfolg des eigenen Geschäfts.
Der kontinuierlich wachsende Markt in der Beautybranche verspricht bei ungehaltenem Aufwärtstrend gute Ausgangsbedingungen für die Gründung eines eigenen Kosmetikstudios. Wenn du einen Friseursalon oder ein Kosmetikstudio eröffnen und damit Erfolg haben willst, gilt es jedoch eine ganze Reihe von Punkten zu beachten. Richtlinien und Genehmigungen, die Wahl der Rechtsform und des Standorts, Fördermittelbeschaffung und Finanzen sowie Infos zur Businessplanerstellung sind hier für dich zusammengefasst, damit dein eigener Salon keine unerreichbare Zukunftsvision bleibt.
Die Bedingung für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung ist das Bestehen der Gesellenprüfung im Friseurhandwerk. Du musst mindestens sechs Jahre Berufserfahrungen als Friseur nachweisen und davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung tätig gewesen sein. Generell unterliegt das Frisörhandwerk in Deutschland der Meisterpflicht
Allerdings gibt es Möglichkeiten, sich auch ohne Meistertitel selbstständig zu machen. Wenn du zum Beispiel aufgrund deiner Erfahrung von der Handwerkskammer eine sogenannte Ausübungsberechtigung (§7 HwO) erhältst. Gleiches trifft zu, wenn du wegen eines speziellen Friseur-Konzeptes eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) bekommst. Außerdem besteht daneben die Möglichkeit, dass du einen Friseurmeister als Betriebsleiter einstellst.
Ob du eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO bekommst, erfährst du bei der zuständigen Handwerkskammer. Wenn du in deinem Friseursalon nur einfache Tätigkeiten anbietest (z.B. Kosmetik, Flechtfrisuren, einfache Schnitte), die nicht zu den wesentlichen Friseurtätigkeiten zählen. Hierbei kommt es auf die Formulierung an. Auch wenn du als mobile Frisörin arbeiten möchtest, benötigst du keinen Meisterbrief. Allerdings benötigst du hier ebenfalls die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer und du musst ein Reisegewerbe anmelden.
Um ein eigenes Kosmetikstudio eröffnen zu können, benötigst du keine Ausübungsberechtigung oder eine besondere fachlichen Eignung. Jedoch solltest du im Idealfall zumindes über eine dreijährige berufliche Ausbildung in einem Kosmetiksalon verfügen und ausreichende Erfahrungen haben, um bestmöglich auf deine Selbständigkeit vorbereitet zu sein.
Der Beauty-Markt ist zwar nach wie vor ein wachsender, doch meist herrscht auch ein großer Wettbewerb. Der hohe Konkurrenzdruck und das damit einhergehende Preisdumping sind Faktoren, die man berücksichtigen muss. Daher ist es wichtig, bereits in der Planungsphase das Geschäftskonzept zu definieren.
Welche Leistungen möchte ich anbieten? Wer sollen meine zukünftigen Kunden sein? Wie hoch ist deren Preisakzeptanz? Wie hebe ich mich von meinen Wettbewerbern ab? Mit welchen Marketingmaßnahmen erreiche ich meine Zielgruppe? Vielleicht bietet es sich an, eine Nischenposition einzunehmen mit Premiumprodukten und Spezialanwendungen. Letztlich beeinflussen alle genannten Faktoren deine zukünftigen Umsätze.
Einer der wichtigsten Faktoren ist der Standort. Überlege dir gut, wo du deinen Salon eröffnen willst und wie die Räumlichkeiten gestaltet sind. Ist das Geschäft in einer guten Lage mit viel Laufpublikum oder eher in einer ruhigen Nebenstraße? Wie ist die Zugänglichkeit für ältere Menschen? Sind Parkplätze vorhanden oder gibt es eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel? Versuche dich in deine zukünftigen Kunden hineinzudenken, denn der Frisörbesuch beginnt nicht erst mit dem Platznehmen auf dem Frisierstuhl, sondern bereits bei der Terminvergabe, weiter über die Fahrt zum Salon. Das gesamte Erlebnis speichert und bewertet der Kunde am Ende, welches darüber entscheidet, ob er wieder kommt oder nicht.
Eine Alternative ist die Tätigkeit als mobiler Frisör oder mobiler Kosmetiker. Egal ob du es als Zusatzservice oder ausschließlich anbietest. Der mobile Service ist weitaus kostengünstiger und schneller umzusetzen. Vor allem für soloselbständige Frisöre, die als Zielgruppe vor allem Senioren ansprechen wollen, kann ein mobiler Service mit Hausbesuchen durchaus Vorteile gegenüber einem festen Standort bieten. Auch ist man hier von der Meisterpflicht befreit.
Neben der Neueröffnung eines Salons gibt es auch die Möglichkeit, einen bestehenden Friseursalon zu übernehmen und weiterzuführen. Formale Voraussetzung hierfür ist auch der Befähigungsnachweis bzw. die Ausübungsberechtigung. Hier hast du viele Vorteile, da du nicht bei Null starten musst. Im besten Falle hast du voll ausgestatte Räumlichkeiten, einen festen Kundenstamm und gegebenenfalls gut eingearbeitetes Personal. Denn der Fachkräftemangel im Handwerk ist groß. Die Personalsuche kann durchaus viel Zeit beanspruchen. Wichtig ist hier, dass der Unternehmenswert richtig eingeschätzt wird und du dir die bisherigen Umsätze genauer anschaust. Denn der Unternehmenswert ist entscheidend bei der Ermittlung eines Kaufpreises, den du bei einer Übernahme zu zahlen hast. Auf Online-Börsen oder den Websites der IHK findest du Kaufangebote für Unternehmen, die zur Übernahme angeboten werden.
Je nach gewählter Rechtsform musst du verschiedene Anmeldungen durchführen. Grundsätzlich kannst du einen Salon oder ein Kosmetikstudio als Einzelunternehmen anmelden, unabhängig davon, ob du Angestellte haben wirst oder nicht. Diese Rechtsform ist sehr einfach und unkompliziert. Der Nachteil ist jedoch die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen im Falle einer Insolvenz.
Um ein Einzelunternehmen zu gründen, musst du nur ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. (Achtung: Bei mobilen Services musst du ein Reisegewerbe anmelden). Bei der ausübenden Tätigkeit des Kosmetikers handelt es sich um eine handwerksähnliche Tätigkeit. Deshalb musst du hier dein Gewerbe in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe eintragen.
Falls du dein Unternehmen mit einem oder mehreren Partnern eröffnen willst, ist die einfachste Rechtsform die GbR. Sie hat rechtlich denselben Stellenwert, wie ein Einzelunternehmen, denn auch hier haftet jeder mit seinem Privatvermögen. Eine GbR entsteht übrigens automatisch bei einer Zusammenarbeit und bedarf keiner spezifischen Anmeldung. Allerdings wäre es sehr zu empfehlen, einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen, um eventuelle Streitigkeiten zu verhindern. Möchtest du eine private Haftung ausschließen, dann gründe eine GmbH. Hierfür muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufgewiesen werden, gleichzeitig ist die Haftung im Falle einer Insolvenz auf diesen Betrag begrenzt. Wenn du das benötigte Stammkapital noch nicht hast, ist die UG (Mini-GmbH) eine Alternative. Zur Gründung benötigst du lediglich einen Euro. Dabei verbleiben 50 Prozent des Gewinns im Unternehmen, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist und der Betrieb in eine GmbH umgewandelt werden kann.
Egal für welche Rechtsform du dich entscheidest, die Firma muss in jedem Fall beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das Gewerbeamt setzt Behörden wie Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Handwerkskammer, Amtsgericht und Gewerbeaufsichtsamt von der Gründung deines Unternehmens in Kenntnis. Denn für die Eröffnung eines Frisörsalons ist ebenfalls die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig. Verpflichtend ist auch die Meldung und Beitragszahlung bei der Berufsgenossenschaft. Bei der Eröffnung eigener Räumlichkeiten muss die Bauaufsichtsbehörde informiert werden. Sie überprüft di baurechtlichen Vorschriften in Bezug auf Toiletten, Pausen- und Umkleideräume, Belüftung sowie Nichtraucher- und Brandschutz. Bei Gründung einer UG oder GmbH ist außerdem die Eintragung ins Handelsregister notwendig. Sie setzt eine notariell beurkundete Gewerbeanmeldung voraus.
Natürlich muss die Gründung auch an das Finanzamt gemeldet werden, damit an dich eine Umsatzsteuernummer vergeben wird. Falls du für das erste Geschäftsjahr von einem Brutto-Umsatz unter 22.000 EUR ausgehst, hast du die Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu wählen. Du darfst dann keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, die ans Finanzamt abgeführt werden müsste. Das schafft dir Entscheidungsspielräume bei deiner Preisgestaltung. Allerdings bekommst in dieser Regelung auch keine Rückerstattung gezahlter Umsatz- oder Mehrwertsteuer. Die Kleinunternehmerregelung ist völlig unabhängig von der gewählten Rechtsform. Ausschlaggebend ist nur die Einhaltung einer regelmäßigen jährlichen Umsatzgrenze.
Die Kosten bei einer Gründung eines Friseur- oder Kosmetikbetriebs sind abhängig von zahlreichen Faktoren. Zunächst solltest du die geplanten Investitionskosten aufschlüsseln. Dabei musst du berücksichtigen, dass der Salon ausgestattet werden muss. Vielleicht ist auch eine Renovierung nötig, auch hier sind entsprechende Kosten einzuplanen. Kaufpreise für bestehende Unternehmen, die Warenerstausstattung, Möbel und Arbeitsgeräte werden oft zu niedrig angesetzt. Kalkuliere lieber großzügiger. Neben den Fixkosten, wie Mieten o.ä. kommen die monatlich laufenden Betriebskosten hinzu. Wenn du vor hast Mitarbeiter einzustellen, kommen Personalkosten hinzu. Ebenso sind Kosten für Buchhaltung und Steuerberater zu berücksichtigen. Du musst mit entsprechenden Marketingmaßnahmen auf dein neu gegründetes Unternehmen aufmerksam machen. Deshalb werden auch hier Kosten für Werbemittel oder Anzeigen anfallen. Und denke auch an deine soziale Absicherung (Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, etc.)
Sobald du Fremdkapital in Form von Krediten, Fördermitteln oder Zuschüssen benötigst, musst du einen professionellen und wirtschaftlich tragfähigen Businessplan vorzeigen. Aber auch für dich selbst ist es hilfreich, dein Konzept schriftlich in Form eines Businessplans niederzulegen. So bekommst du Klarheit über die ökonomische Machbarkeit deines Vorhabens und bist bestens vorbereitet auf die ersten Jahre nach deiner Salon- oder Studioeröffnung.
In deinem Businessplan formulierst du deine Geschäftsidee und alle relevanten Aspekte aus. Darin legst du dar, welche Leistungen du anbietest und welches Konzept du verfolgst. Außerdem erläuterst du darin deinen Standort, deine Rechtsform, Marketingmaßnahmen, Wettbewerber, Zielgruppen und vieles mehr. Das Herzstück des Businessplans ist die Finanzplanung. Darin prognostizierst du deine zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben. Zusätzliche Mittel in Form von Krediten bekommst du nur, wenn aus deinem Businessplan glaubhaft hervorgeht, dass du in absehbarer Zeit ein rentables Unternehmen aufbauen kannst.
Da die Erstellung des Businessplans kein leichtes Unterfangen ist, ist es ratsam Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit staatlichen Förderprogrammen können sich Existenzgründer professionelle Unterstützung durch Gründercoaches suchen, die bei der Erstellung wichtige und nützliche Tipps geben.
Welche Maßnahmen du für die Kundengewinnung und die Kundenbindung durchführst, hängt von deinem Konzept und von deiner Zielgruppe ab. Für die Neukundengewinnung solltest du schon vor der Eröffnung Werbung (Online, Print, Schaufenster) machen. Du kannst die Menschen aus der Nachbarschaft zu deiner Eröffnungsfeier einladen und sie auch später mit besonderen Aktionen in deinen Salon locken.
Auch Laufkundschaft ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil. Mache auf dich und deinen Salon entsprechend aufmerksam und sorge für eine ansprechende Atmosphäre. Bedenke dabei, dass nicht nur die Leistungen bewertet werden, sondern das gesamte Ambiente, die Freundlichkeit des Personals usw. Denn nur zufriedene Kunden kommen wieder. Dies ist die Grundlage für den Erfolg deines Friseursalons: ein großer und treuer Kundenkreis. Stammkunden sind für einen Friseursalon oder ein Kosmetikstudio immens wichtig, weil sie stabile und planbare Einnahmen sorgen. Um deinen Neukunden einen Anreiz zu geben, kannst du zum Beispiel Rabattkarten oder Gutscheine für Weiterempfehlungen herausgeben.
Viele Existenzgründer scheuen sich vor größeren Werbeausgaben, vor allem am Anfang, wenn die Gewinne noch nicht hoch genug sind. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Denn ganz ohne Werbung ist sehr viel schwerer Kunden zu gewinnen, die man gerade in der Startphase so dringend braucht. Marketing sollte deshalb als sinnvolle und notwendige Investition für das eigene Unternehmen betrachtet werden.